Glossar

Im Glossar finden Sie Definitionen zu Begriffen, die innerhalb des Informationsmanagement-Systems und in den darin zur Verfügung gestellten Auswertungen/Berichten verwendet werden.

Abschluss

An der RUB wird zwischen folgenden Abschlüssen unterschieden:

  • Bachelor (1-Fach)
  • Bachelor (2-Fächer)
  • Master (1-Fach)
  • Master (2-Fächer)
  • Master of Education
  • Staatsexamen
  • kirchliche Prüfung
  • Magister Theologiae
  • Promotion (Abschluss vorausgesetzt)
  • Promotion (mit Regelstudienzeit)
  • Zertifikat
Abschlussprüfung

Im Rahmen der Hochschulstatistik werden hierunter abgelegte akademische Prüfungen verstanden, die ein Hochschulstudium abschließen. Abschlüsse von Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengängen sowie staatliche und kirchliche Prüfungen werden erfasst, sofern sie ein Hochschulstudium abschließen. Nicht erfasst werden hingegen Vor- und Zwischenprüfungen sowie Laufbahnprüfungen, wie die zweite Staatsprüfung als Abschluss der Referendarausbildung. Bei der Zählung der abgelegten Prüfungen und der Absolvent/innen wird bei den Magister- und Lehramtsstudiengängen nur das jeweils erste gewählte Studienfach erfasst (Kopfzählung).

Absolventen

Absolvent(inn)en sind Studierende mit bestandener Abschlussprüfung, die im Berichtssemester mindestens einen Studiengang abgeschlossen haben.

(Quelle IT.NRW)

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