Im Rahmen der Hochschulstatistik werden hierunter abgelegte akademische Prüfungen verstanden, die ein Hochschulstudium abschließen. Abschlüsse von Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengängen sowie staatliche und kirchliche Prüfungen werden erfasst, sofern sie ein Hochschulstudium abschließen. Nicht erfasst werden hingegen Vor- und Zwischenprüfungen sowie Laufbahnprüfungen, wie die zweite Staatsprüfung als Abschluss der Referendarausbildung. Bei der Zählung der abgelegten Prüfungen und der Absolvent/innen wird bei den Magister- und Lehramtsstudiengängen nur das jeweils erste gewählte Studienfach erfasst (Kopfzählung).