Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird alle zwei Jahre neu gewählt, wir sind seit dem 11. Juni 2025 offiziell im Amt. Wählen darf genau die Gruppe, die wir vertreten. Dies und wer gewählt werden kann ist festgelegt im Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW), Paragraph 55 Abs. 1.