Gemäß Art. 12 Abs. 1 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum werden zur Vorbereitung von Beschlüssen des Senats und zur Beratung des Rektorats, des Senats, der Fakultäten und sonstigen Einrichtungen folgende ständige Kommissionen gebildet:
Der Zuschnitt der Aufgabenbereiche der Kommission für Diversität wird durch den Senat im Einvernehmen mit dem Rektorat in der Geschäftsordnung des Senats festgelegt.