Gemäß Art. 12 Abs. 1 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum werden zur Vorbereitung von Beschlüssen des Senats und zur Beratung des Rektorats, des Senats, der Fakultäten und sonstigen Einrichtungen folgende ständige Kommissionen gebildet:
Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte in allen Bereichen der Gleichstellung von Frau und Mann.
Der Zuschnitt der Aufgabenbereiche der Kommission für Diversität wird durch den Senat im Einvernehmen mit dem Rektorat in der Geschäftsordnung des Senats festgelegt.