Übersicht
Gemäß Art. 12 Abs. 1 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum werden zur Vorbereitung von Beschlüssen des Senats und zur Beratung des Rektorats, des Senats, der Fakultäten und sonstigen Einrichtungen folgende ständige Kommissionen gebildet:
Kommission für Lehre
Die Aufgaben der Kommission für Lehre leiten sich nach Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum ab.
Kommission für Planung, Struktur und Finanzen
Die Aufgaben der Kommission für Planung, Struktur und Finanzen leiten sich nach Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der RUB ab.
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