Kommissionen

Gemäß Art. 12 Abs. 1 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum werden zur Vorbereitung von Beschlüssen des Senats und zur Beratung des Rektorats, des Senats, der Fakultäten und sonstigen Einrichtungen folgende ständige Kommissionen gebildet:

Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte in allen Bereichen der Gleichstellung von Frau und Mann.

Die Aufgaben der Kommission für Forschung und Wissenstransfer leiten sich nach Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der RUB ab.

Die Aufgaben der Kommission für Lehre leiten sich nach Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum ab.

Die Aufgaben der Kommission für Planung, Struktur und Finanzen leiten sich nach Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der RUB ab.

Die Aufgaben der Qualitätsverbesserungskommission leiten sich nach Art. 14a Abs. 1 der Verfassung der RUB aus §4 des Studiumqualitätsgesetz ab.

Der Zuschnitt der Aufgabenbereiche der Kommission für Diversität wird durch den Senat im Einvernehmen mit dem Rektorat in der Geschäftsordnung des Senats festgelegt.

Leitung und Gremien
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