Leitung und Gremien

Die Ruhr-Universität hat seit dem 1. Januar 2007 die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird von einem Rektorat geleitet. Gemeinsam mit den weiteren Leitungsgremien trägt es Verantwortung für die Organisation und Fortentwicklung von Forschung und Lehre an der RUB.

Der Hochschulrat hat weit reichende Befugnisse: Er besitzt eine unmittelbare strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule und ihm obliegt die Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte operative Geschäft.

Das Rektorat, bestehend aus Rektor, Kanzlerin sowie drei Prorektorinnen und einem Prorektor, leitet die Universität.

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Ruhr-Universität. Er setzt sich aus 25 gewählten Mitgliedern zusammen.

Die Fakultätenkonferenz berät das Rektorat und den Hochschulrat in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule und Zentrale Einrichtungen betreffen und von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Einrichtungen
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