Gremien
Die Fakultätenkonferenz berät das Rektorat und den Hochschulrat in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule und Zentrale Einrichtungen betreffen und von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Sie dient darüber hinaus der Information der Fakultäten. Mit ihr wird sowohl der Austausch zwischen den Fakultäten und der Zentralebene als auch zwischen den Fakultäten untereinander gewährleistet. Im Übrigen unterstützt die Fakultätenkonferenz die Fakultäten bei der Koordinierung ihrer Aufgaben.
Die Konferenz findet mindestens zweimal im Semester statt, fester Bestandteil einer jeden Konferenz ist der Bericht des Rektorates und der Austausch mit der Verwaltung.
Die nächsten Fakultätenkonferenzen finden statt am:
Der Fakultätenkonferenz gehören die Dekaninnen und Dekane der Fakultäten I-XXI an.
Die Gleichstellungsbeauftragte wird zu den Sitzungen mit Antrags- und Rederecht eingeladen. Als ständige Gäste nehmen an der Fakultätenkonferenz der oder die Vorsitzende des Senates, die Studiendekanin oder der Studiendekan des Optionalbereichs sowie die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des Institutes für Arbeitswissenschaft, des Institutes für Neuroinformatik sowie die Direktorin oder der Direktor der Professional School of Education teil.