Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Alles rund um das Labor

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DaMaRIS Gefahrstoffdatenbank
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Hier finden Sie alles, was Sie rund um Tätigkeiten im Labor wissen müssen, wie Rechte, Pflichten und Informationen.

Arbeiten im Laborbereich

Hier finden Sie Unterweisungshilfen und Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.

Dokumente für das Labor

Strahlen-, Laser- und Röntgenschutz

Der Zentrale Strahlenschutz ist zuständig für alle Themenkomplexe, die den Umgang mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Röntgenanlagen, Störstrahlern und Lasereinrichtungen an der Ruhr-Universität Bochum betreffen.

  • Umgangsgenehmigungen
  • Freigabeanträge
  • Dosimetrie
  • Strahlenschutzmessungen
  • Laserschutz
  • Kontakt mit Aufsichts- und Genehmigungsbehörden
  • Beratung
  • Strahlenschutzkurse in Zusammenarbeit mit RUBION

Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen

Unter den Verfahrenskriterien für Labortätigkeiten finden Sie weitere Informationen zum Strahlen-, Röntgen- und Laserschutz.

zum Laserschutz der Klassen 1, 1M, 2, 2M

zum Laserschutz der Klassen 3R, 3B und 4

Zum Umgang mit radioaktiven Stoffen (Strahlenschutz)

Zum Röntgenschutz

Gentechnik und Biostoffe

Die Arbeiten mit anzeigepflichtigen biologischen Arbeitsstoffen oder gentechnisch veränderten Organismen sind vorab durch die zuständigen Behörden zu genehmigen. Die Stabsstelle Arbeitssicherheit übernimmt die Koordination der Antragsunterlagen und die Kommunikation mit den Behörden. Zudem müssen vorab auch Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für die Arbeiten erstellt werden. Vorlagen und weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Formulare und Muster

Arbeiten mit biologischen Stoffen

Arbeiten mir gentechnisch veränderten Organismen

Informationen zu Gefahrstoffen, Datenbanken, Einstufung und Kennzeichnung

Zentrales Expositionsverzeichnis

Die Ruhr-Universität Bochum bietet eine zentrale Expositionsdatenbank (ZED) für Arbeiten mit Gefährdung durch krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B an.

Mehr Informationen zur ZED

Wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit bzw. Ihres Studiums an der RUB durch krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A oder 1B gefährdet sind, ist die RUB als Verantwortliche verpflichtet, dies zu dokumentieren, für 40 bzw. 5 Jahre aufzubewahren (Archivierungspflicht) und Ihnen auszuhändigen (Aushändigungspflicht), wenn Sie die RUB verlassen.

Die lange Speicherung erfolgt in Ihrem Interesse und dient dem Nachweis einer eventuell später eintretenden Berufskrankheit.

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass der Arbeitgeber die Archivierungs- und Aushändigungspflicht mit Ihrer Zustimmung dem zuständigen Unfallversicherungsträger (UVT) übertragen kann. Daher wurde bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) eine Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter bzw. Studierender (ZED) errichtet. Dieser Datenbank hat sich die Ruhr-Universität Bochum angeschlossen. Auch andere Arbeitgeber nutzen die ZED, so dass Ihre Expositionsdaten aus verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen und Studienzeit dort gebündelt archiviert werden können.

Sollte eine Speicherung von Expositionsdaten aufgrund Ihrer Tätigkeit erforderlich sein, wird die RUB die erforderlichen Daten in die ZED einpflegen. Sie können jederzeit auf Anfrage einen Ausdruck Ihrer in der ZED gespeicherten Daten von der DGUV erhalten. Hierfür steht ein Anfrageformular auf der Homepage der ZED zur Verfügung (Anfrage an die ZED).

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der ZED und bei der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz der RUB, die die von den Nutzern übermittelten Daten in die Datenbank einpflegt.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Dokuments.
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz
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