Wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit bzw. Ihres Studiums an der RUB durch krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A oder 1B gefährdet sind, ist die RUB als Verantwortliche verpflichtet, dies zu dokumentieren, für 40 bzw. 5 Jahre aufzubewahren (Archivierungspflicht) und Ihnen auszuhändigen (Aushändigungspflicht), wenn Sie die RUB verlassen.
Die lange Speicherung erfolgt in Ihrem Interesse und dient dem Nachweis einer eventuell später eintretenden Berufskrankheit.
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass der Arbeitgeber die Archivierungs- und Aushändigungspflicht mit Ihrer Zustimmung dem zuständigen Unfallversicherungsträger (UVT) übertragen kann. Daher wurde bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) eine Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter bzw. Studierender (ZED) errichtet. Dieser Datenbank hat sich die Ruhr-Universität Bochum angeschlossen. Auch andere Arbeitgeber nutzen die ZED, so dass Ihre Expositionsdaten aus verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen und Studienzeit dort gebündelt archiviert werden können.
Sollte eine Speicherung von Expositionsdaten aufgrund Ihrer Tätigkeit erforderlich sein, wird die RUB die erforderlichen Daten in die ZED einpflegen. Sie können jederzeit auf Anfrage einen Ausdruck Ihrer in der ZED gespeicherten Daten von der DGUV erhalten. Hierfür steht ein Anfrageformular auf der Homepage der ZED zur Verfügung (Anfrage an die ZED).
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der ZED und bei der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz der RUB, die die von den Nutzern übermittelten Daten in die Datenbank einpflegt.