Einrichtung, Aufhebung, Änderung von Studiengängen; Ordnungen

Über die Einrichtung von Studiengängen beraten vor einer abschließenden Beschlussfassung durch das Rektorat die UKL und die UKP. Über die Änderung oder die Aufhebung berät in erster Linie nur das Rektorat.

Für das Genehmigungsverfahren und die anschließende Akkreditierung, die vor der Aufnahme des Studienbetriebs erfolgen muss, ist ca. ein ¾ Jahr einzuplanen. Neue Studiengänge müssen bis Ende Januar jeden Jahres vom Dezernat 1 beim MKW angemeldet sein und können dann frühestens zum darauffolgenden Wintersemester starten. Jeder Studiengang benötigt zudem eine Prüfungs- und Studienordnung. Beide sind vom Fakultätsrat nach der rechtlichen Überprüfung durch das Rektorat zu erlassen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, sich so früh wie möglich mit Studiengangsideen beim Dezernat 1 zu melden.

Die Abteilung 1 nimmt dabei folgende Aufgaben war:

  • Beratung zu allgemeinen Fragen bezüglich der Einrichtung / Änderung / Aufhebung von Studiengängen einschließlich Modularisierung und Kreditpunktesystemen, ECTS, Diploma Supplement, Workload-Prinzip
  • Unterstützung und Betreuung bei konkreten Vorhaben im Bereich der Einrichtung / Änderung / Aufhebung von Studiengängen einschließlich der Vorbereitung für die und Durchführung der Gremienberatung
  • Unterstützung bei konkreten Fragen u.a. zur Modularisierung von Studiengängen, der Einführung von Kreditpunktesystemen, der Erstellung des Diploma Supplements und Fragen hinsichtlich der Workload-Orientierung
  • Beratung bei allgemeinen und konkreten Fragen zu Studien- und Prüfungsordnungen
  • Bereitstellung von Beispielsordnungen
  • Betreuung bei der zentralen Beschlussfassung von Studien- und Prüfungsordnungen
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