Einrichtung, Aufhebung, Änderung von Studiengängen; Ordnungen
Über die Einrichtung von Studiengängen beraten vor einer abschließenden Beschlussfassung durch das Rektorat die UKL und die UKP. Über die Änderung oder die Aufhebung berät in erster Linie nur das Rektorat.
Für das Genehmigungsverfahren und die anschließende Akkreditierung, die vor der Aufnahme des Studienbetriebs erfolgen muss, sind ca. 1,5 bis 2 Jahre einzuplanen. Neue Studiengänge müssen bis Ende Januar jeden Jahres vom Dezernat 1 beim MKW angemeldet sein und können dann frühestens zum darauffolgenden Wintersemester starten. Jeder Studiengang benötigt zudem eine Prüfungs- und Studienordnung. Beide sind vom Fakultätsrat nach der rechtlichen Überprüfung durch das Rektorat zu erlassen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, sich so früh wie möglich mit Studiengangsideen beim Dezernat 1 zu melden.
Die Abteilung 1 nimmt dabei folgende Aufgaben war: