Übersicht
Die Fakultätenkonferenz berät das Rektorat und den Hochschulrat in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule und Zentrale Einrichtungen betreffen und von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie dient darüber hinaus der Information der Fakultäten. Mit ihr wird sowohl der Austausch zwischen den Fakultäten und der Zentralebene als auch zwischen den Fakultäten untereinander gewährleistet. Im Übrigen unterstützt die Fakultätenkonferenz die Fakultäten bei der Koordinierung ihrer Aufgaben.