Die Ruhr-Universität Bochum unterstützt als familienfreundliche Hochschule Eltern, die vor der Herausforderung stehen: Eine Dienstreise steht an - was mache ich in der Zeit mit meinen Kindern?
Generell gilt: Eltern haben das Recht, Kinder unter 15 Monaten mit auf eine Dienstreise zu nehmen. Die Reisekosten der Kinder werden übernommen. Der Antrag wird von der Reisekostenstelle der RUB genehmigt. Alle Informationen dazu finden Sie hier: Dienstreisen mit Kindern unter 15 Monate.
Sobald Ihre Kinder älter als 15 Monate sind, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme von Reise- und / oder Betreuungskosten. Die RUB unterstützt ihre Beschäftigten jedoch über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Daher wird auch für Kinder, die älter als 15 Monat sind, im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen eine Betreuung vor Ort oder ein anteiliger Reisekostenzuschuss gewährt.
Alle weiteren Informationen dazu, sowie die notwendigen Formulare finden Sie im Serviceportal: Dienstreisen mit Kindern über 15 Monate.