Wahlen
Briefwahl

Gremienwahlen

Die Wahlen 2025 zu den Fakultätsräten und zum Senat für die Gruppe der Studierenden finden vom 23. Juni bis 25. Juni 2025 statt.

Die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten finden in diesem Jahr für die Gruppe der Studierenden als (internetbasierte) Onlinewahlen statt.

In diesem Zeitraum können Sie wählen

Das Wahlportal

  • öffnet am 23. Juni 2025 um 12 Uhr und
  • schließt am 25. Juni 2025 um 12 Uhr.

Amtszeit der gewählten Vertreter*innen

Die Amtszeit für die Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr und läuft damit

  • vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026.

Inhalt dieser Seite

Wahlberechtigung prüfen

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die an der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben sind.

Aber: Wählen kann nur, wer im Verzeichnis der Wahlberechtigten geführt wird.

Den Wahlberechtigten obliegt es zu prüfen, ob sie im Verzeichnis der Wahlberechtigten geführt werden und ob sie in der richtigen Mitgliedergruppe sowie Einrichtung eingetragen sind.

Jede*r Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, ihre/seine Wahlberechtigung in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis zum 19. Mai 2025 online zu prüfen:

Wahlberechtigung prüfen

Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge werden online über ein elektronisches Formular eingereicht:

Wahlvorschlag abgeben

  • Fristende zur Abgabe der Wahlvorschläge ist der 19. Mai 2025.
  • Die Wahlvorschläge werden spätestens ab dem 6. Juni 2025 veröffentlicht.

Es werden nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge berücksichtigt. Gemäß § 11 b Hochschulgesetz NRW soll bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien auf geschlechterparitätische Repräsentanz geachtet werden. Sollte dies nicht möglich sein, so sind die intensiven Bemühungen, die für die Erreichung dieses Zieles ergriffen wurden, aktenkundig zu machen.

Online-Wahl

Alle Wahlberechtigten erhalten vor der Wahl eine E-Mail an ihre Universitäts-E-Mail-Adresse, die sämtliche die Wahlen betreffenden Informationen und Links enthält.

Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich online. Die Wahlbenachrichtigung, der Stimmzettel und die Eidesstattliche Versicherung (Wahlschein) werden unaufgefordert über das Wahlportal zur Verfügung gestellt.

Der Link zum Wahlportal ist im Wahlzeitraum außerdem über diese Seite erreichbar. Jede*r Wahlberechtigte hat zudem die Möglichkeit, online ihre/seine Stimme während des Wahlzeitraums im Wahlbüro (UV 3/340) abzugeben.

Das Wahlergebnis wird für die Wahl zum Fakultätsrat auf der Website der jeweiligen Fakultät und für die Wahl zum Senat universitätsweit auf der Gremienwahlseite bekannt gegeben.

Weitere Einzelheiten und Hinweise

  • Zusammensetzung der Gremien, die Wahlkreiseinteilung und Sitzverteilung: siehe §§ 2-5 der Wahlordnung,
  • Wahlsystem: siehe § 8 der Wahlordnung
  • Zum Wählerverzeichnis und den Modalitäten der Einreichung von Wahlvorschlägen: siehe §§ 12 und 13 der Wahlordnung

Zur Wahlordnung

Wahlen der Statusgruppen

Alle drei Jahre finden im Sommersemester die Wahlen der Statusgruppen zum Senat und zu den Fakultätsräten statt.

Da die Amtszeit der studentischen Mitglieder im Senat und Fakultätsrat nur ein Jahr beträgt, wählen die Studierenden ihre Mitglieder nicht alle drei Jahre, sondern jedes Jahr in den Senat und in den Fakultätsrat.

Auf dieser Seite finden Sie Kontaktdaten, Termine, wichtige Formulare, aktuelle Informationen und andere hilfreiche Hinweise für einen reibungslosen Ablauf der Wahl.

Kontakt

Bitte richten Sie sich bei allen Anfragen zu Wahlangelegenheiten, Einreichung der Wahlvorschläge oder Änderungen des Verzeichnisses der Wahlberechtigten an das Wahlbüro:

  • Lena Jeskulke & Giuliana Minonne
    E-Mail: wahlbuero@rub.de
    Durchwahl: - 15718 bzw. - 22580
Bildliche beispielhafte Darstellung eines Dokuments.
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