Die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten finden in diesem Jahr für die Gruppe der Studierenden als (internetbasierte) Onlinewahlen statt.
In diesem Zeitraum können Sie wählen
Das Wahlportal
- öffnet am 23. Juni 2025 um 12 Uhr und
- schließt am 25. Juni 2025 um 12 Uhr.
Amtszeit der gewählten Vertreter*innen
Die Amtszeit für die Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr und läuft damit
- vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026.
Inhalt dieser Seite
Wahlberechtigung prüfen
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die an der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben sind.
Aber: Wählen kann nur, wer im Verzeichnis der Wahlberechtigten geführt wird.
Den Wahlberechtigten obliegt es zu prüfen, ob sie im Verzeichnis der Wahlberechtigten geführt werden und ob sie in der richtigen Mitgliedergruppe sowie Einrichtung eingetragen sind.
Jede*r Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, ihre/seine Wahlberechtigung in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis zum 19. Mai 2025 online zu prüfen:
Wahlberechtigung prüfen
Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge werden online über ein elektronisches Formular eingereicht:
Wahlvorschlag abgeben
- Fristende zur Abgabe der Wahlvorschläge ist der 19. Mai 2025.
- Die Wahlvorschläge werden spätestens ab dem 6. Juni 2025 veröffentlicht.
Es werden nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge berücksichtigt. Gemäß § 11 b Hochschulgesetz NRW soll bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien auf geschlechterparitätische Repräsentanz geachtet werden. Sollte dies nicht möglich sein, so sind die intensiven Bemühungen, die für die Erreichung dieses Zieles ergriffen wurden, aktenkundig zu machen.
Online-Wahl
Alle Wahlberechtigten erhalten vor der Wahl eine E-Mail an ihre Universitäts-E-Mail-Adresse, die sämtliche die Wahlen betreffenden Informationen und Links enthält.
Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich online. Die Wahlbenachrichtigung, der Stimmzettel und die Eidesstattliche Versicherung (Wahlschein) werden unaufgefordert über das Wahlportal zur Verfügung gestellt.
Der Link zum Wahlportal ist im Wahlzeitraum außerdem über diese Seite erreichbar. Jede*r Wahlberechtigte hat zudem die Möglichkeit, online ihre/seine Stimme während des Wahlzeitraums im Wahlbüro (UV 3/340) abzugeben.
Das Wahlergebnis wird für die Wahl zum Fakultätsrat auf der Website der jeweiligen Fakultät und für die Wahl zum Senat universitätsweit auf der Gremienwahlseite bekannt gegeben.
Weitere Einzelheiten und Hinweise
- Zusammensetzung der Gremien, die Wahlkreiseinteilung und Sitzverteilung: siehe §§ 2-5 der Wahlordnung,
- Wahlsystem: siehe § 8 der Wahlordnung
- Zum Wählerverzeichnis und den Modalitäten der Einreichung von Wahlvorschlägen: siehe §§ 12 und 13 der Wahlordnung
Zur Wahlordnung