Vor Aufnahme der Tätigkeit ist beim Ansprechpartner der RUB ein Begleitschein für Arbeiten durch Fremdfirmen auszufüllen. Durch Herunterladen ist es möglich, das Dokument direkt auszufüllen:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Arbeiten durch Fremdfirmen: