Kommission für Lehre

Der Zuschnitt der Aufgabenbereiche der Kommission für Lehre wird gemäß Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum durch den Senat im Einvernehmen mit dem Rektorat jeweils unmittelbar nach der Wahl eines neuen Rektorats in der Geschäftsordnung des Senats festgelegt.

Hier finden Sie Sitzungstermine, Veröffentlichungen und Kontaktdaten der Kommission für Lehre der RUB.

Die Mitglieder werden vom Senat nach Gruppen getrennt gewählt und abberufen. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr.

Leitbild der Kommission für Lehre

Die UKL im Wandel "Selbstverständnis - Standpunkte - Prinzipien"

Die Kommission versteht sich als Beratungs- und Serviceeinrichtung.

Ihre grundsätzlichen Ziele sind:

  • Transparenz (transparente Arbeitsweise)
  • Kommunikation (Offenheit für Kritik und Anregungen)
  • Toleranz (toleranter Umgang mit abweichenden Positionen)
  • Reflexion (des eigenen Handelns)

Die UKL ist als ständige Universitätskommission zuständig für alle Angelegenheiten von Studium und Lehre und alle damit zusammenhängenden Fragen.

Die UKL als Anwältin der Lehre

Die UKL versteht sich als Anwältin der Lehre an der RUB:

  • Verbesserung der Qualität der Lehre
  • Unterstützung positiver Ansätze
  • Veränderung unerwünschter Entwicklungen in Zusammenarbeit mit den Betroffenen
  • Verbesserung der Studiensituation für die Studierenden

Die UKL als Selbstverwaltungsorgan

Als Selbstverwaltungsorgan der RUB werden die Mitglieder der UKL vom Senat in folgender Zusammensetzung gewählt (gruppenparitätisch):

  • 4 Mitglieder aus der Gruppe der Professoren/Professorinnen
  • 4 Mitglieder aus der Gruppe wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen
  • 4 Mitglieder aus der Gruppe der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung
  • 4 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
  • Den Vorsitz führt die/der Prorektorin/Prorektor für Lehre und Weiterbildung.

Das vollständige Leitbild der UKL (veröffentlicht 2010, nur RUB-intern abrufbar)

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