Kommission für Planung, Struktur und Finanzen

Der Zuschnitt der Aufgabenbereiche der Kommission für Planung, Struktur und Finanzen wird gemäß Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum durch den Senat im Einvernehmen mit dem Rektorat jeweils unmittelbar nach der Wahl eines neuen Rektorats in der Geschäftsordnung des Senats festgelegt.

Hier finden Sie die Sitzungstermine und Kontaktdaten der Kommission für Planung, Struktur und Finanzen der Ruhr-Universität Bochum.

Die Mitglieder werden vom Senat nach Gruppen getrennt gewählt und abberufen. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr.

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