Gemäß Art. 12 Abs. 1 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum werden zur Vorbereitung von Beschlüssen des Senats und zur Beratung des Rektorats, des Senats, der Fakultäten und sonstigen Einrichtungen folgende ständige Kommissionen gebildet:
- Gleichstellungskommission
- Kommission für Forschung und Wissenstransfer
- Kommission für Lehre
- Kommission für Planung, Struktur und Finanzen
- Qualitätsverbesserungskommission