Universitätskommissionen

Gemäß Art. 12 Abs. 1 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum werden zur Vorbereitung von Beschlüssen des Senats und zur Beratung des Rektorats, des Senats, der Fakultäten und sonstigen Einrichtungen folgende ständige Kommissionen gebildet:

  • Gleichstellungskommission
  • Kommission für Forschung und Wissenstransfer
  • Kommission für Lehre
  • Kommission für Planung, Struktur und Finanzen
  • Qualitätsverbesserungskommission
Leitung und Gremien
Übersicht
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