Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Pflichtenübertragung an der RUB

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gilt uneingeschränkt auch am Arbeitsplatz. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Ruhr-Universität Bochum nimmt somit einen hohen Stellenwert ein. Zur weiteren Verbesserung ist es erforderlich, klare Verantwortungsstrukturen im Arbeitsschutz zu definieren, die mit den jeweiligen Zuständigkeits- und Einflussbereichen übereinstimmen. Diesen Prozess nennt man Pflichtenübertragung.

Die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz der RUB koordiniert den Prozess der Pflichtenübertragung im Auftrag des Rektorats. Für Fragen wenden Sie sich bitte an:

Kontakt: Koordination Pflichtenübertragung

Rechtlicher Hintergrund der Pflichtenübertragung

Die Mitglieder des Rektorats (insbesondere der Rektor und die Kanzlerin) verantworten unmittelbar und persönlich Unfälle und die Gesundheit beeinträchtigenden Zustände, die die Organisation (mit-)verschuldet: Dies betrifft beispielsweise Unfälle in Laboren oder Werkstätten, wenn Mängel beim Arbeitsschutz nachgewiesen werden oder/und keine Gefährdungsbeurteilung nebst erforderlichen und wirksamen Verbesserungsmaßnahmen vorgelegt werden können. Darüber hinaus hat die Universitätsleitung die Arbeitsbedingungen bezogen auf Gefahren und Gefährdungen stetig zu verbessern (Präventionsgebot - und auch § 3 Abs. 1 ArbSchG) und die Organisation der Universität so zu gestalten, dass sie geeignet ist, alle erforderlichen Aufgaben, Prozesse und Maßnahmen nachweislich umzusetzen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Dabei wird die Bereitstellung der notwendigen Mittel und die Aufsicht bzw. Kontrolle über die geeigneten Strukturen und Prozesse vorausgesetzt. Diese umfassende Verantwortung des Arbeitgebers (hier des Rektors bzw. der Kanzlerin) kann über die gesetzliche Option des § 13 ArbSchG - die "Pflichtenübertragung" - systematisch und auf ein handhabbares Maß reduziert werden. Das Rektorat der RUB trägt dabei weiterhin die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz. Dies beinhaltet unter anderem die Organisationsverantwortung und die Kontrollverantwortung für die Pflichtenübertragung.

Prozess der Pflichtenübertragung an der RUB

Um die Pflichtenübertragung an der RUB umzusetzen, wurde zunächst gemeinsam mit den Gremien ein Prozess für die Pflichtenübertragung an der RUB entwickelt:

Das Konzept für die Pflichtenübertragung an der RUB finden Sie hier. Dieser Prozess wird nun im Rahmen eines Pilotprojektes überprüft.

Für die Pflichtenübertragung steht ein Sharepoint-System mit Informationen für die Pflichtenempfänger/ Pflichtenempfängerinnen zur Verfügung, u.a. werden hier die Zuständigkeiten, Verantwortungsbereiche und die entsprechenden Pflichten dokumentiert.

Pflichten für Führungskräfte (Serviceportal)

Pflichtenübertragung (Serviceportal)

Aufbauorganisation

Ablauforganisation

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Dokuments.
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