Der Senat ist eines der zentralen Organe der Ruhr-Universität. Er setzt sich aus 25 gewählten Mitgliedern zusammen. Die Sitzungen des Senats sind für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule sowie für Presse und Rundfunk (bis auf den nichtöffentlichen Teil) nach Maßgabe der verfügbaren Plätze öffentlich.
Die Aufgaben des Senats sind durch das Hochschulgesetz NRW und die Verfassung der RUB geregelt. Hierzu gehören