Für die Qualitätsverbesserungsmittel kann die Qualitätsverbesserungskommission dem Rektorat Vorschläge zur Verwendungsplanung vorlegen. Hierzu können alle Mitglieder der Hochschule sowie Hochschuleinrichtungen Anträge stellen, die auf eine Verwendung der zentral fakultätsübergreifend eingesetzten Qualitätsverbesserungsmittel zielen.
Anträge sind zum einen Anträge an das Lerninfrastrukturprogramm und andererseits Ad-Hoc Anträge. Im Gegensatz zu den Lerninfrastrukturprogramm Anträgen werden Ad-Hoc Anträge fakultätsübergreifend, also von mehreren Einrichtungen der RUB zusammen gestellt. Zusätzlich können mit Ad-Hoc Anträgen auch Personalstellen anfänglich finanziert werden.
Die Anträge können laufend bei Herrn Bastian Neysters und dem Vorsitzenden der Kommission eingereicht werden. Sie werden zeitnah nach Antragseingang in der Kommission beraten.