Aushang- und Plakatierflächen
Das Plakatieren in den Gebäuden der Ruhr-Universität Bochum ist aus brandschutztechnischen Gründen ausschließlich in den öffentlichen Plakatvitrinen erlaubt. Diese sind nicht verschlossen und in allen Gebäudereihen, sowie in Einrichtungen der Zentralachse vorhanden. Die genauen Standorte können dem dazu erstellten Campusplan 'Standorte Plakatvitrinen' entnommen werden.
Das Plakatieren im Außenbereich des Campus der Ruhr-Universität Bochum ist u.a. aufgrund des Denkmalschutzes nur an den ausgewiesenen Plakatierflächen gestattet. Die genauen Standorte können dem dazu erstellten Campusplan 'Standorte Plakatierflächen' entnommen werden.
Je nach Menge der Aushänge werden die Vitrinen regelmäßig geleert und die Plakate von den Plakatierflächen entsprechend entfernt. Terminierte Entsorgungszeitpunkte existieren jedoch nicht, so dass keine Aussagen über die tatsächliche Dauer von Aushängen getätigt werden können. Exklusivitäten oder Sonderregelungen für bestimmte Aushänge werden nicht vergeben. Entfernte Plakate werden entsorgt und können nicht zurück gefordert werden.
Die Vitrinen sowie die Plakatierflächen sollen in erster Linie dem Kommunikationsbedürfnis universitärer Belange dienen. Daher sind kommerzielle Aushänge in den Vitrinen nicht gestattet. Die Ruhr-Universität Bochum behält sich vor, widerrechtliches Plakatieren strafrechtlich zu verfolgen und etwaige Entsorgungs- und Reinigungskosten dem externen Verursacher in Rechnung zu stellen.
Öffentliche Aushangflächen (PDF)
Bitte beachten Sie: Die Litfaßsäulen des AStAs dürfen nämlich nur nach gesonderter Genehmigung durch den AStA plakatiert werden.