Die Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität erfolgt primär zur Festsetzung von Zulassungszahlen in zulassungsbeschränkten Studiengängen. Grundsätzlich muss aber nach der Kapazitätsverordnung NRW (KapVO NRW) für alle Studiengänge, d.h. auch für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge die jährliche Aufnahmekapazität ermittelt werden. Auf dieser Datengrundlage erfolgt u.a. die Auslastungsberechnung und die Ermittlung des Dienstleistungskoeffizienten (DLK) einer Lehreinheit.
Kapazitätsbericht
Die Hochschulen sind verpflichtet jährlich auf Grundlage der KapVO NRW einen Kapazitätsbericht dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW NRW) vorzulegen. Der Kapazitätsbericht beinhaltet die folgenden Bausteine:
- Kapazitätsberechnung für alle Lehreinheiten und Studiengänge für das 1. Fachsemester und für höhere Fachsemester
- Stellenübersicht mit Dokumentation der Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr
- Detaillierte Schwundberechnung für alle Lehreinheiten und Studiengänge