Die Ruhr-Universität möchte ECTS-Daten in Zukunft für ein internes Monitoring nutzen. Eine systematische Erfassung und Analyse von ECTS-Punkten versetzt die RUB zukünftig besser in die Lage, den Studienfortschritt ihrer Studierenden zu ermitteln, den Anteil der "Ticket-Studierenden" zu benennen oder typische Bruchstellen im Studienverlauf zu identifizieren. Auch können mit Hilfe der Daten geeignete Beratungsangebote sowohl für die Studieneingangsphase als auch für den weiteren Studienverlauf konzipiert werden.
Um das ECTS-Monitoring möglichst nah an den Bedürfnissen der Fakultäten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen zu gestalten, wird dieses seit 2017 in einem partizipativen Prozess entwickelt.
Hochschulen in NRW sind ab 2019 verpflichtet, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft regelmäßig eine ECTS-Quote zu melden, die die Anzahl der tatsächlich erbrachten ECTS-Punkte aller Studierenden ins Verhältnis zu den laut Studienverlaufsplan zum jeweiligen Zeitpunkt zu erreichenden ECTS-Punkten setzt. Die Daten werden im Analyseraster Hochschulen NRW auf Ebene von Lehr- und Forschungsbereichen veröffentlicht.