Qualitätsverbesserungskommission

Die Aufgaben der Qualitätsverbesserungskommission (QVK) leiten sich nach Art. 14a Abs. 1 der Verfassung der RUB aus §4 des Studiumqualitätsgesetz ab. Die QVK gibt ein Votum zu den Fortschrittsberichten über die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel ab und kann planerische Vorschläge zur zweckgemäßen Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel erstellen.

Hier finden Sie die Sitzungstermine und Kontaktdaten der Qualitätsverbesserungskommission der Ruhr-Universität Bochum.

Die Mitglieder werden vom Senat nach Gruppen getrennt gewählt und abberufen. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr.

Aufgaben

Die Qualitätsverbesserungskommission hat zwei Aufgabenbereiche.
Zum einen nimmt sie zu den Fortschrittsberichten über die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel Stellung und macht planerische Vorschläge zur Verwendung der zentral fakultätsübergreifend eingesetzten Qualitätsverbesserungsmittel. Dazu können von allen Mitgliedern der Hochschule sowie den Hochschuleinrichtungen Anträge eingereicht werden.

Zum anderen dient die Kommission Studierenden als Anlaufstelle. Sie hat den Auftrag, Hinweisen auf Mängel in der Lehr- und Prüfungsorganisation nachzugehen. Dies tut sie in enger Abstimmung mit der Universitätskommission für Lehre.

Die Kommission erfährt von Mängeln im Prüfung- und Lehrbetrieb hauptsächlich durch Hinweise der Angehörigen der Ruhr-Universität. Diese Mitteilungen sollen über die jeweiligen Vertreter der Gruppe in die Kommission eingebracht werden und werden vertraulich behandelt.

Näheres zu den Aufgaben und Zielen regelt die Geschäftsordnung der Qualitätsverbesserungskommission.

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