Commission for Research and Knowledge Transfer

Der Zuschnitt der Aufgabenbereiche der Kommission für Forschung und Wissenstransfer wird gemäß Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum durch den Senat im Einvernehmen mit dem Rektorat jeweils unmittelbar nach der Wahl eines neuen Rektorats in der Geschäftsordnung des Senats festgelegt.

Contacts and deadlines of the RUB’s Commission for Research and Knowledge Transfer are available here.

Die Mitglieder werden vom Senat nach Gruppen getrennt gewählt und abberufen. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr.

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