Dezernat Studierendenservice und International Office – Förderprogramm Inklusive Hochschule
RUB Wegweiser
Wegweiser an der RUB

Förderung und Ausgestaltung

Ohne entsprechender Ressourcen, einer Vision, was mit diesen erreicht werden soll, sowie entsprechenden Ideen zur Umsetzung wäre das Projekt „Inklusive Hochschule“ an der RUB nicht möglich.

Landesförderung und hochschuleigene Qualitätsverbesserungsmittel

Mit dem Programm „Inklusive Hochschule NRW" fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft alle nordrhein-westfälischen Hochschulen, um gute Studienvoraussetzungen für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zu schaffen und die gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen. Das Ministerium stellt zunächst für die Jahre 2021 und 2022 landesweit rund 6,6 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Um das Projekt und seine Wirkung zu erweitern, hat sich die RUB außerdem entschlossen, weitere Gelder aus Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) zur Verfügung zu stellen, um zusätzlich das Teilprojekt Accessibility@RUB zu ermöglichen, dass sich der barrierefreien Umsetzung sowohl digitaler Lehrmaterialien als auch der Online-Lehre widmet.

Ausgestaltung: „Inklusive Hochschule“ an der RUB

Auf Grundlage der Programmvorgaben wurden von Akteur*innen aus verschiedenen Hochschulbereichen im Rahmen eines breiten Austausches Projektideen erarbeitet.

Die Koordinierung liegt beim Dezernat 2 – Studierendenservice. Die Mitwirkenden bleiben dem Projekt innerhalb seiner Struktur als Koordinationsebene erhalten, um es über seine Laufzeit zu begleiten und zu beraten.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Dokuments.
Inklusive Hochschule
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