Gremium
Die Hochschulwahlversammlung wird zur Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats einberufen. Die Sitzungen der Hochschulwahlversammlung sind für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule nach Maßgabe der verfügbaren Plätze öffentlich.
Die Hochschulwahlversammlung findet am Donnerstag, 30. Januar 2025, um 13 Uhr im Veranstaltungszentrum, Saal 2a, der RUB statt. Der hochschulöffentliche Teil der Veranstaltung steht allen Mitgliedern und Angehörigen der RUB nach Maßgabe der verfügbaren Plätze offen.
Die einzige Aufgabe der Hochschulwahlversammlung ist die Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats. Nur zu diesem Zweck wird sie einberufen. Sie entscheidet damit über eine der wesentlichsten Fragen im Leben einer Hochschule. Das Gremium besteht aus allen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats. Stimmberechtigt sind die im Senat stimmberechtigten Senatsmitglieder und alle Mitglieder des Hochschulrats. Die stimmberechtigten Mitglieder aus dem Senat und die Hochschulratsmitglieder führen jeweils die gleiche Anzahl der Stimmen, so dass unabhängig von der Mitgliederzahl jeder Seite in der Hochschulwahlversammlung Stimmengleichheit zwischen senatsangehörigen und hochschulratsangehörigen Mitgliedern der Hochschulwahlversammlung besteht.
Der Vorsitz wechselt zwischen der oder dem Vorsitzenden des Senats und der oder dem Vorsitzenden des Hochschulrats mit Abschluss der für die Sitzung angesetzten Wahl des Rektoratsmitglieds oder der Rektoratsmitglieder.
Stimmberechtigte Mitglieder
Nicht stimmberechtigte Mitglieder