Die einzige Aufgabe der Hochschulwahlversammlung ist die Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats. Nur zu diesem Zweck wird sie einberufen. Sie entscheidet damit über eine der wesentlichsten Fragen im Leben einer Hochschule. Das Gremium besteht aus allen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats. Stimmberechtigt sind die im Senat stimmberechtigten Senatsmitglieder und alle Mitglieder des Hochschulrats. Die stimmberechtigten Mitglieder aus dem Senat und die Hochschulratsmitglieder führen jeweils die gleiche Anzahl der Stimmen, so dass unabhängig von der Mitgliederzahl jeder Seite in der Hochschulwahlversammlung Stimmengleichheit zwischen senatsangehörigen und hochschulratsangehörigen Mitgliedern der Hochschulwahlversammlung besteht.