Gremium
Die Hochschulwahlversammlung wird zur Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats einberufen. Die Sitzungen der Hochschulwahlversammlung sind für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule nach Maßgabe der verfügbaren Plätze öffentlich.
Drei Prorektorinnen und ein Prorektor gehören dem kommenden neuen Rektorat an.
Die Hochschulwahlversammlung der RUB hat am 28. Oktober 2021 die Prorektorinnen und den Prorektor des neuen Rektorats um Rektor Prof. Martin Paul und Kanzlerin Dr. Christina Reinhardt gewählt. Dem künftigen Rektorat, dessen Amtszeit am 1. November beginnt, gehören an:
Die einzige Aufgabe der Hochschulwahlversammlung ist die Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats. Nur zu diesem Zweck wird sie einberufen. Sie entscheidet damit über eine der wesentlichsten Fragen im Leben einer Hochschule. Das Gremium besteht aus allen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats. Stimmberechtigt sind die im Senat stimmberechtigten Senatsmitglieder und alle Mitglieder des Hochschulrats. Die stimmberechtigten Mitglieder aus dem Senat und die Hochschulratsmitglieder führen jeweils die gleiche Anzahl der Stimmen, so dass unabhängig von der Mitgliederzahl jeder Seite in der Hochschulwahlversammlung Stimmengleichheit zwischen senatsangehörigen und hochschulratsangehörigen Mitgliedern der Hochschulwahlversammlung besteht.
Der Vorsitz wechselt zwischen der oder dem Vorsitzenden des Senats und der oder dem Vorsitzenden des Hochschulrats mit Abschluss der für die Sitzung angesetzten Wahl des Rektoratsmitglieds oder der Rektoratsmitglieder.
Stimmberechtigte Mitglieder
Nicht stimmberechtigte Mitglieder