Das Justitiariat ist interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Meldungen zu den betreffenden Themen des § 1 HinSchG können telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder auch anonym über das Hinweisgeberportal abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass in Fällen von Diskriminierung oder bei Angelegenheiten, die den Arbeitsplatz betreffen, die Ruhr-Universität über Beratungsangebote verfügt, an die Sie sich ebenfalls wenden können. Informationen zu den jeweiligen Themen und Zuständigkeiten finden Sie in der Compliance-Richtlinie der Ruhr-Universität Bochum.