Das Justitiariat ist interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Meldungen zu den betreffenden Themen des § 1 HinSchG können telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder auch anonym über das Hinweisgeberportal abgegeben werden.
Die interne Meldestelle soll externen Meldestellen bevorzugt werden. Nachfolgende externe Meldestellen gibt es:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für Fälle gemäß §21 HinschG
- Bundeskartellamt für Fälle gemäß §23 HinschG
- Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz für Fälle, für die nicht eine der anderen Stellen zuständig ist.
Bitte beachten Sie, dass in Fällen von Diskriminierung oder bei Angelegenheiten, die den Arbeitsplatz betreffen, die Ruhr-Universität über Beratungsangebote verfügt, an die Sie sich ebenfalls wenden können. Informationen zu den jeweiligen Themen und Zuständigkeiten finden Sie in der Compliance-Richtlinie der Ruhr-Universität Bochum.