Das Justitiariat ist auch interne Meldestelle nach § 12 Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz).
Hinweise können telefonisch, per E-Mail an justitiariat@uv.rub.de oder schriftlich abgegeben werden.