Dezernat 3 – Personal und Recht
Justitiariat der RUB
Strafgesetzbuch, aufgeschlagen.

Justitiariat

Das Justitiariat ist für die rechtlichen Angelegenheiten der Ruhr-Universität Bochum zuständig. Die Arbeitsbereiche des Justitiariats reichen von der Prüfung und Gestaltung von Verträgen bis hin zum Urheberrecht.

Kernaufgaben

  • Prüfung, Gestaltung und Unterzeichnung von Verträgen
  • Unterstützung der Fakultäten in Fragen des Prüfungsrechts und der Studienzulassungsverfahren
  • Unterstützung von Wissenschaft und Verwaltung der Ruhr-Universität bei Rechtsstreitigkeiten
  • Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen
  • Rechtshilfe und gerichtliche Vertretung
  • Mahn- und Vollstreckungsverfahren für zivilrechtliche Forderungen der Universität

Interne und externe Meldestellen

Das Justitiariat ist interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Meldungen zu den betreffenden Themen des § 1 HinSchG können telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder auch anonym über das Hinweisgeberportal abgegeben werden.

Die interne Meldestelle soll externen Meldestellen bevorzugt werden. Nachfolgende externe Meldestellen gibt es:

Bitte beachten Sie, dass in Fällen von Diskriminierung oder bei Angelegenheiten, die den Arbeitsplatz betreffen, die Ruhr-Universität über Beratungsangebote verfügt, an die Sie sich ebenfalls wenden können. Informationen zu den jeweiligen Themen und Zuständigkeiten finden Sie in der Compliance-Richtlinie der Ruhr-Universität Bochum.

Wir sind für Sie da

Bitte schreiben Sie uns per E-Mail oder rufen Sie uns an:

Serviceportal: Informationen für Beschäftigte

Beschäftigte der Ruhr-Universität Bochum finden im Serviceportal alle Ansprechpersonen des Justitiariats sowie Informationen zu den Themen:

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Kontaktaufnahme.

(Das Serviceportal steht nur Beschäftigten der Ruhr-Universität innerhalb des Campusnetzwerkes zur Verfügung.)

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