Übersicht
Kommission für Diversität
Der Zuschnitt der Aufgabenbereiche der Kommission für Diversität wird gemäß Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum durch den Senat im Einvernehmen mit dem Rektorat in der Geschäftsordnung des Senats festgelegt.