Übersicht
Der Zuschnitt der Aufgabenbereiche der Kommission für Forschung und Wissenstransfer wird gemäß Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum durch den Senat im Einvernehmen mit dem Rektorat jeweils unmittelbar nach der Wahl eines neuen Rektorats in der Geschäftsordnung des Senats festgelegt.