Kommission für Forschung und Wissenstransfer

Der Zuschnitt der Aufgabenbereiche der Kommission für Forschung und Wissenstransfer wird gemäß Art. 12 Abs. 2 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum durch den Senat im Einvernehmen mit dem Rektorat jeweils unmittelbar nach der Wahl eines neuen Rektorats in der Geschäftsordnung des Senats festgelegt.

Hier finden Sie die Kontaktdaten und Sitzungstermine der Kommission für Forschung und Wissenstransfer der Ruhr-Universität Bochum.

Die Mitglieder werden vom Senat nach Gruppen getrennt gewählt und abberufen. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr.

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