Dezernat Studierendenservice und International Office – Förderprogramm Inklusive Hochschule
mündliche Prüfung
Studierende und zwei Prüfer in einer Prüfungssituation

Kontaktstelle barrierefreie Prüfungen (KoBaP)

Die Kontaktstelle barrierefreie Prüfungen richtet sich primär an Lehrende der Ruhr-Universität Bochum und soll diese für das Thema Nachteilsausgleiche sensibilisieren und bei der organisatorischen und fachlichen Umsetzung des Nachteilsausgleichs unterstützen. Die Kontaktstelle hat zum Ziel, die vorhandenen Angebote organisatorisch zu bündeln zu erweitern und strukturell zu koordinieren. Durch niederschwellige, aber stetige Information über den Rechtsanspruch des Nachteilsausgleichs soll zudem eine für alle Beteiligten möglichst reibungslose Beantragung und Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen gefördert werden.

Hintergrund

Studierende mit Behinde­rungen und/oder chronischen Krankheiten können die zeitlichen und formalen Vorgaben bei Prüfungsleistungen oft nicht wie vorgesehen erfüllen. Sie brauchen modifizierte Prüfungsbedingungen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Maßnahmen des Nachteilsausgleiches sollen individuelle und situationsbezogene Nachteile nach Möglichkeit vollständig kompensieren, sodass alle Studierenden chancengerecht studieren können. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein. Durch die Gewährung eines Nachteilsausgleiches werden die fachlichen Anforderungen an den Prüfling nicht verringert, sondern es wird sichergestellt, dass Prüfungsleistungen in bedarfsgerechter Form abgelegt werden können.

Beispiele für Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen

Nachteilsausgleiche sind immer eine individuelle Einzelfallentscheidung, bei der es zu prüfen gilt, welche Maßnahmen die konkreten Nachteile möglichst vollständig ausgleichen können.

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) beim Deutschen Studentenwerk (DSW) gibt auf Ihrer Homepage eine Übersicht beispielhafter Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen.

Rechtliches

Der Nachteilsausgleich ist eines der wichtigsten Instrumente, um Studierenden mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen ein chancengerechtes Studium zu ermöglichen. Er ist in § 64 (Prüfungsordnungen) des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) festgeschrieben und muss entsprechend auch in Prüfungsordnungen explizit verankert sein.

Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen

Gebündelte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie im folgenden PDF-Dokument, des Beratungszentrums zur Inklusion Behinderter (BZI): Gesetzliche Grundlagen zum Ausgleich von Nachteilen von Behinderten und chronisch Kranken in den Prüfungsordnungen.

Falls Sie sich tiefergehend mit der aktuellen Rechtsprechung zu Nachteilsausgleichen befassen möchten, empfiehlt sich das Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat, welches er im Auftrag des Deutschen Studentenwerks verfasst hat. In diesem werden die aktuellen Rahmenbedingungen kritisch skizziert: Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen –
Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule (Rechtsgutachten).

Umsetzung von Nachteilsausgleichen

Im Rahmen der personellen, technischen und räumlichen Möglichkeiten kann die Kontaktstelle barrierefreie Prüfung Lehrende bei der Organisation von Nachteilsausgleichen unterstützen und/oder ihre Anfragen an die richtigen Ansprechpersonen weiterleiten.
Bitte prüfen Sie, bevor Sie eine Anfrage stellen, inwieweit Sie die nachteilsausgleichenden Maßnahmen für eine Prüfungsleistung auch innerhalb Ihrer Fakultät organisieren können.
Sie haben Ihre eigenen Ressourcen (separater Prüfungsraum, technische Ausstattung, Klausuraufsicht) überprüft und brauchen Unterstützung?

Dann stellen Sie Ihre Anfrage rechtzeitig über unser neues Anmeldemodul unter https://intranet.ruhr-uni-bochum.de/sl/nachteilsausgleiche/Seiten/default.aspx.

Sollten Sie keinen Zugriff auf das Serviceportal haben, melden Sie sich bitte unter kobap@rub.de. Eine detaillierte Anleitung zum Anmeldemodul finden Sie unter dem Punkt „Anleitung“ auf der Webseite, für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Nachdem Ihre Anfrage bei der Kontaktstelle eingegangen ist, werden Sie schnellstmöglich eine Rückmeldung zu den angemeldeten Bedarfen bekommen.

Zielgruppe Lehrende

Die Kontaktstelle barrierefreie Prüfungen richtet sich an Lehrende.

Sie bietet:

  • Allgemeine Information für Lehrende zum Hintergrund der Beantragung von Nachteilsausgleichen
  • Unterstützung der Lehrenden in der organisatorischen und fachlichen Umsetzung des Nachteilsausgleichs
  • universitäre Schnittstelle zwischen den bereits vorhandenen Angeboten im Bereich Unterstützung und Beratung zu technischen und nicht-technischen Nachteilsausgleichen (Beratungsstelle zur Inklusion Behinderter (BZI), Zentrum für Wissenschaftsdidaktik (ZfW), die dort angesiedelten Abteilung E-Learning (RUBeL), IT.SERVICES, etc. …) und den Lehrenden und Ansprechpersonen in den Fakultäten

Auf der Seite des Serviceportals finden Lehrende weiterführende allgemeine Hinweise, wie ein Nachteilsausgleich unterstützt werden kann und Tipps dazu, wie ein Prüfungssetting inklusiv ausgestaltet werden kann.
Studierende wenden sich bitte bei Informationsbedarf an das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) beim Akademischen Förderwerk (AKAFÖ).

Kontaktperson:

Julia
Winkelkotte

Julia Winkelkotte
Telefon

SSC 2/123
Universitätsstr. 150
44801 Bochum

Telefonisch erreichbar von:

Mo.-Di. 08:30 - 14:30 Uhr
Mi.-Do. 09:00 - 13:00 Uhr

Bitte stellen Sie Ihre Anfragen zur Koordination und Durchführung von Nachteilsausgleichen an: kobap@ruhr-uni-bochum.de.

Inklusive Hochschule
Übersicht
Nach oben