Gleichstellungskommission
Die Kommission ist geschlechter- und statusgruppenparitätisch besetzt. Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden vom Senat gewählt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, für die studentischen Vertreterinnen und Vertreter ein Jahr. Die oder der Vorsitzende der Kommission wird von den Mitgliedern gewählt. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen sind beratende Mitglieder der Kommission.