Kommission für Forschung und Wissenstransfer
Die Mitglieder werden vom Senat nach Gruppen getrennt gewählt und abberufen. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr. Den Vorsitz führt die oder der für den Aufgabenbereich zuständige Prorektorin oder Prorektor (ohne Stimmrecht).