Kommission für Planung, Struktur und Finanzen
Die Mitglieder werden vom Senat nach Gruppen getrennt gewählt und abberufen. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr. Den Vorsitz führt das für den Aufgabenbereich zuständige Rektoratsmitglied (ohne Stimmrecht).