PRÄAMBEL UND NUTZUNG
Die Ruhr-Universität versteht sich als weltoffene Institution, die die Religionsfreiheit aller Universitätsangehörigen gewährleistet und ein wertschätzendes sowie respektvolles Miteinander fördert. Die Ruhr-Universität erkennt ausdrücklich die religiöse und weltanschauliche Vielfalt ihrer Mitglieder an. Der Raum der Stille ist diesem Leitbild verpflichtet.
(1) Der Raum der Stille steht von 9-16:30 Uhr allen Universitätsangehörigen offen, die Ruhe und Entspannung suchen, die meditieren oder individuell ein Gebet verrichten möchten. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an: raumderstille@ruhr-uni-bochum.de
(2) Die Nutzer*innen verpflichten sich insbesondere
(3) Insbesondere folgende Aktivitäten sind nicht gestattet:
Leises Flüstern ist nur zulässig, sofern es nicht von anderen Nutzer*innen des Raumes der Stille als störend empfunden wird.
(4) Im Übrigen gilt die Hausordnung der Ruhr-Universität und des AKAFÖ.
(1) Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung des Raums der Stille.
(2) Nutzer*innen können insbesondere dann vorübergehend oder dauerhaft in der Nutzung des Raums der Stille beschränkt oder hiervon ausgeschlossen werden, wenn sie
(3) Das Hausrecht wird gleichermaßen von der Ruhr Universität Bochum und dem AKAFÖ ausgeübt.