Falls ein triftiger Grund besteht, die Gebäude außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu betreten, ist ein Antrag inklusive Begründung für eine Zutrittsberechtigung zu stellen.
- Formular Zutrittsgenehmigung für Gebäudeaußentüren (Link führt ins Serviceportal für Beschäftigte)