Die Qualitätsverbesserungskommission hat zwei Aufgabenbereiche.
Zum einen nimmt sie zu den Fortschrittsberichten über die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel Stellung und macht planerische Vorschläge zur Verwendung der zentral fakultätsübergreifend eingesetzten Qualitätsverbesserungsmittel. Dazu können von allen Mitgliedern der Hochschule sowie den Hochschuleinrichtungen Anträge eingereicht werden.
Zum anderen dient die Kommission Studierenden als Anlaufstelle. Sie hat den Auftrag, Hinweisen auf Mängel in der Lehr- und Prüfungsorganisation nachzugehen. Dies tut sie in enger Abstimmung mit der Universitätskommission für Lehre.
Die Kommission erfährt von Mängeln im Prüfung- und Lehrbetrieb hauptsächlich durch Hinweise der Angehörigen der Ruhr-Universität. Diese Mitteilungen sollen über die jeweiligen Vertreter der Gruppe in die Kommission eingebracht werden und werden vertraulich behandelt.
Näheres zu den Aufgaben und Zielen regelt die Geschäftsordnung der Qualitätsverbesserungskommission.