Verantwortung im Arbeitsschutz
Jede Person, die im Berufsleben steht, übernimmt Verantwortung im Arbeitsschutz. Die rechtlichen Vorgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in den Arbeitsschutzgesetzen konkretisiert. Wer Weisungen erteilt, ist somit Führungskraft und trägt in dem entsprechenden Zuständigkeitsbereich Verantwortung für ihre Mitarbeitenden.
Führungskräfte tragen dafür Sorge, dass in ihren Bereichen alle Beschäftigten die Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einhalten. Dies beinhaltet zum Beispiel:
Insgesamt müssen erforderliche Schutzmaßnahmen definiert und umgesetzt werden, Missstände sind zu beheben.