Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Verantwortung im Arbeitsschutz

Jede Person, die im Berufsleben steht, übernimmt Verantwortung im Arbeitsschutz. Die rechtlichen Vorgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in den Arbeitsschutzgesetzen konkretisiert. Wer Weisungen erteilt, ist somit Führungskraft und trägt in dem entsprechenden Zuständigkeitsbereich Verantwortung für ihre Mitarbeitenden.

Führungskräfte tragen dafür Sorge, dass in ihren Bereichen alle Beschäftigten die Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einhalten. Dies beinhaltet zum Beispiel:

  • Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen
  • Betriebsanweisungen zu erstellen und zu veröffentlichen
  • Beschäftigte vor Beginn der Tätigkeit und bei Veränderung im Tätigkeitsbereich zu unterweisen
  • Nur geprüfte Arbeits- und Betriebsmittel zu verwenden
  • Für eine angemessene Notfallorganisation (Erste Hilfe, Brandschutz) zu sorgen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen organisieren (bei Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen)

Insgesamt müssen erforderliche Schutzmaßnahmen definiert und umgesetzt werden, Missstände sind zu beheben.

Pflichten für Führungskräfte

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Dokuments.
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz
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