Im Rahmen der jährlich stattfindenden Studierendenparlamentswahlen leistet die Verwaltung auf Antrag lt. § 54 HG Amtshilfe.
Dies erfolgt in folgenden Bereichen:
Beantragung der Wählerverzeichnisse
Hilfe bei der Beantragung von geeigneten Räumen
(Urnenraum mit zweifacher Schließmöglichkeit)
Beantragung eines Telefons
Durchfahrt im Verkehrsgebäude
Beantragung in der ADV des Studierendensekretariats, Abfragen zum Zwecke der Überprüfung durchzuführen
Die Amtshilfe muss rechtzeitig über den Rektor/die Rektorin beantragt werden und sollte den Zeitraum der Wahlen und eine detaillierte Liste der benötigten Amtshilfe enthalten.