Hochschulentwicklung und Strategie

Amtshilfe bei den Studierendenparlamentswahlen

Im Rahmen der jährlich stattfindenden Studierendenparlamentswahlen leistet die Verwaltung auf Antrag lt. § 54 HG Amtshilfe.

Dies erfolgt in folgenden Bereichen:

  • Beantragung der Wählerverzeichnisse
  • Hilfe bei der Beantragung von geeigneten Räumen
    (Urnenraum mit zweifacher Schließmöglichkeit)
  • Beantragung eines Telefons
  • Durchfahrt im Verkehrsgebäude
  • Beantragung in der ADV des Studierendensekretariats, Abfragen zum Zwecke der Überprüfung durchzuführen

Die Amtshilfe muss rechtzeitig über den Rektor/die Rektorin beantragt werden und sollte den Zeitraum der Wahlen und eine detaillierte Liste der benötigten Amtshilfe enthalten.

Kontakt

Barbara
Siegel

Aufgaben
Vorzimmer des Rektorats
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UV 3/388

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