Inklusion, definiert in der UN-BRK, setzt ein gesamtgesellschaftliches Ziel, dem sich auch die RUB aus voller Überzeugung verpflichtet sieht.
Inklusion und UN-BRK
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die von der Bundesrepublik Deutschland 2009 ratifiziert wurde, ist ein neuer Blick auf Behinderung vorgegeben: Nicht das Individuum, sondern die durch die Gesellschaft geschaffenen Rahmenbedingungen sind defizitär. Es kommt also auf die Wechselwirkung zwischen Mensch und der jeweiligen Struktur an, die sich recht eingängig anhand von Treppen ggb. Rampen als Zugang zu Gebäuden aufzeigen lässt: Ohne Treppe gebe es in diesem Fall keine Behinderung.
Doch Inklusion und Barrierefreiheit beschränken sich nicht auf Fragen des Bauens. Und Behinderung ist stets individuell und kann nicht über einen Kamm geschert werden. So wird der Anteil an Studierenden mit einer studienrelevanten Beeinträchtigung mit 11% angegeben, aber ist z.B. die überwiegende Zahl an Behinderungen und chronischen Krankheiten auch auf den ersten Blick (und oft auch dauerhaft) nicht sichtbar. Häufig treten Behinderungen auch erst im Verlauf des Studiums zu Tage und die Betroffenen müssen ihren Weg finden, mit ihrer Beeinträchtigung umzugehen.
An vielen Stellen in Studium, Forschung und Wissenschaft stoßen wir auf Strukturen, die – ungewollt – Menschen davon abhalten, ihr Können und ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und so verhindern, dass Menschen mit Behinderung einen chancengerechten Zugang zu Bildung und damit Beruf erhalten und in der Folge in ihrer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt werden.
Entsprechend setzt die RUB mit der finanziellen Förderung „Inklusive Hochschule NRW“ durch das MKW mit seinen Teilprojekten dort an, wo (Weiter-)Entwicklungsmöglichkeiten identifiziert wurden, um Inklusion in sowie durch Hochschulbildung zu sichern.