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Leitsätze der UKL zur Anwesenheit
1. Verbesserungs- und Kommunikationskultur
Miteinander reden und gegenseitiges Vertrauen statt übereinander reden und Misstrauen sind diskussionsleitend und Kernelement des Diskurses zwischen Lehrenden und Studierenden sowie in der UKL.
2. Anwesenheitslisten
Für Vorlesungen gilt, wie 2010 festgehalten, dass keine Anwesenheitspflicht besteht und auch keine Anwesenheitslisten geführt werden. Auch in den anderen Lehrveranstaltungen soll nach Möglichkeit auf Anwesenheitslisten verzichtet werden.
3. Voraussetzungen zur Definition von Anwesenheitspflichten
Module können nur dann mit Anwesenheitspflichten belegt werden, wenn sie durch Prüfungsformen abschließen, die den verfolgten Lern- und Kompetenzentwicklungszielen angemessen sind.
4. Semesterbegleitende Lernerfolgskontrollen in Lehrveranstaltungen ohne Anwesenheitspflichten
Semesterbegleitende Lernerfolgskontrollen liegen im Ermessen der/des Dozierenden und dürfen mit dem Erwerb von Bonuspunkten für die Modulabschlussprüfung versehen werden, dürfen aber keine Prüfungsvoraussetzung darstellen.
5. Anwesenheitspflichten in Seminaren
Anwesenheitspflichten in Seminaren setzen voraus, dass der wissenschaftliche Diskurs im Zentrum der Veranstaltung steht und das Seminar auf eine Teilnehmerzahl von 30 angelegt ist. Seminare, die auf eine höhere Teilnehmerzahl angelegt sind, können nicht mit Anwesenheitspflichten belegt werden.
6. Toleranzgrenze bei Anwesenheitspflichten:
Für Veranstaltungen/Seminare mit Anwesenheitspflicht gilt, dass sich die Anwesenheit auf 66,6 % bis 85 % der vorgesehenen Termine beziehen soll. Grundsätzlich sollte maximal eine Anwesenheit von 66,6 % verlangt werden. Höhere Werte bedürfen der Begründung (z.B. Approbationsordnung, Juristenausbildungsgesetz) und sind nach angemessener Zeit zu überprüfen.
7. Regelungsort für Konfliktfälle:
Die Fakultät ist der Regelungsort für etwaige Konfliktfälle, weil hier die fachspezifischen Besonderheiten im Blick sind. Ansprechpartner für Lehrende und Studierende ist in erster Linie der Dekan/ die Dekanin bzw. der Studiendekan/ die Studiendekanin. Sollte sich der Konflikt nicht beilegen lassen, kann der Fall über die Prorektorin/den Prorektor für Lehre an die UKL weitergeben werden.