Leitung und Gremien

Die Ruhr-Universität hat seit dem 1. Januar 2007 die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird von einem Rektorat geleitet. Gemeinsam mit den weiteren Leitungsgremien trägt es Verantwortung für die Organisation und Fortentwicklung von Forschung und Lehre an der RUB.

Hochschulrat Ruhr-Universität Bochum

Der Hochschulrat hat weit reichende Befugnisse: Er besitzt eine unmittelbare strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule und ihm obliegt die Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte operative Geschäft.

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Ruhr-Universität. Er setzt sich aus 25 gewählten Mitgliedern zusammen.

Das Rektorat, bestehend aus Rektor, Kanzlerin sowie zwei Prorektorinnen und zwei Prorektoren, leitet die Universität.

Der Forschungsrat berät in Fragen der zukünftigen Ausgestaltung des Forschungsprofils der Ruhr-Universität Bochum und strategischen Entscheidungen für Zukunftsfelder.

Aufgabe der Hochschulwahlversammlung ist die Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats.

Einrichtungen
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