Über die Beschwerdestelle und ihre Arbeitsweise
Die Beschwerdestelle wurde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffen. Sie prüft eingehende Beschwerden und macht der Dienststelle bei Bedarf Vorschläge zu weiteren Maßnahmen.
In der Beschwerdestelle sind das Personaldezernat, die Personalräte, der AStA, die Schwerbehindertenvertretung, die Antidiskriminierungsbeauftragte sowie die Gleichstellungsbeauftragte vertreten.
Die Arbeitsweise der Beschwerdestelle regelt die „Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz“.
Eingehende Beschwerden prüft die Beschwerdestelle auf Fehlverhalten im Sinne des AGG und der Richtlinie der RUB zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing.
Abgestuftes Beschwerdemanagement
Sollten Sie sich aus Gründen einer rassistischen Zuschreibung, Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt oder diskriminiert fühlen oder sich sexueller Gewalt oder Benachteiligung ausgesetzt sehen, können Sie offiziell bei der Beschwerdestelle Beschwerde einreichen.
Das Beschwerdemanagement der Ruhr-Universität Bochum ist dabei ein abgestuftes Verfahren: Sie können sich im Vorfeld beraten lassen (etwa durch Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Antidiskriminierungsbeauftragte).
Angebot: Informelle Beratung