Beschwerdestelle

Die Beschwerdestelle ist ein übergreifendes Gremium, das sich Beschwerden zu Konflikten am Arbeitsplatz, Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung annimmt.

Über die Beschwerdestelle und ihre Arbeitsweise

Die Beschwerdestelle wurde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffen. Sie prüft eingehende Beschwerden und macht der Dienststelle bei Bedarf Vorschläge zu weiteren Maßnahmen.

In der Beschwerdestelle sind das Personaldezernat, die Personalräte, der AStA, die Schwerbehindertenvertretung, die Antidiskriminierungsbeauftragte sowie die Gleichstellungsbeauftragte vertreten.

Die Arbeitsweise der Beschwerdestelle regelt die „Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz“.

Eingehende Beschwerden prüft die Beschwerdestelle auf Fehlverhalten im Sinne des AGG und der Richtlinie der RUB zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing.

Abgestuftes Beschwerdemanagement

Sollten Sie sich aus Gründen einer rassistischen Zuschreibung, Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt oder diskriminiert fühlen oder sich sexueller Gewalt oder Benachteiligung ausgesetzt sehen, können Sie offiziell bei der Beschwerdestelle Beschwerde einreichen.

Das Beschwerdemanagement der Ruhr-Universität Bochum ist dabei ein abgestuftes Verfahren: Sie können sich im Vorfeld beraten lassen (etwa durch Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Antidiskriminierungsbeauftragte).

Angebot: Informelle Beratung

Anlaufstellen

Beschäftigten und Studierenden stehen verschiedene beratende Ansprechpartner*innen zur Verfügung, diese finden Sie im Serviceportal oder nach Themen sortiert in unserer Übersicht.

Alle Beratungen finden in geschützter Atmosphäre statt. Informationen, persönliche Daten und Gesprächsinhalte werden im Zuge dieser informellen Beratung strikt vertraulich behandelt.

Ablauf eines Beschwerdeverfahrens

Reichen Sie eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle ein, wird zunächst geprüft, ob beim geschilderten Sachverhalt eine Benachteiligung aufgrund eines geschützten Merkmals im Sinne des AGG bzw. der Antidiskriminierungsrichtlinie der RUB vorliegt.

Liegt eine potenzielle Benachteiligung vor, werden innerhalb einer festgelegten Frist inhaltliche Stellungnahmen eingeholt beziehungsweise Anhörungen durchgeführt, dabei gegebenenfalls vorliegende Beweise geprüft und Zeug*innen befragt. Wichtig für Sie ist, dass eine Beschwerde nicht anonym möglich ist. Sie werden über jeden Schritt des Verfahrens auf dem Laufenden gehalten.

Liegt eine Benachteiligung vor, beschließt die Beschwerdestelle entsprechende Maßnahmen. Die Maßnahmen sind festgehalten im § 7 der Antidiskriminierungsrichtlinie.

Daraufhin werden Sie zu einem Auswertungsgespräch gebeten. Liegt weiterhin ein belastender Konflikt vor, werden Ihnen Maßnahmen zur Konfliktbewältigung empfohlen.

Sollte die Beschwerdestelle keine Benachteiligung feststellen, erhalten Sie eine entsprechende Stellungnahme.

Beschwerde einreichen

Eine Beschwerde können Sie über die E-Mail-Adresse der Beschwerdestelle (Beschwerdestelle@ruhr-uni-bochum.de) einreichen. Alternativ können Sie die Beschwerde auch mündlich, schriftlich oder per E-Mail bei einem der Mitglieder der Beschwerdestelle einreichen:

Kontakt

Weiterführende Links

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