Erste Anlaufstellen für Studierende bei Beschwerden

Diese Stellen unterstützen Sie bei Diskriminierungen, Belästigungen, Konflikten und weiteren Problemen. Sie kennen sich mit Gegebenheiten vor Ort bestens aus, vermitteln gegebenenfalls und helfen Ihnen dabei, die eigene Situation einzuschätzen. In vielen Fällen begleiten sie bei weiteren Schritten. Vertraulichkeit ist bei jeder Beratung gewährt. Beachten Sie jedoch: Die Beratung ist kein formelles Beschwerdeverfahren.

Gleichstellung

Themen können unter anderem sein

  • Geschlechter werden ungleich behandelt
  • Frauen sind unterrepräsentiert
Ihre Anlaufstellen

An der Ruhr-Universität gibt es Gleichstellungsbeauftragte auf dezentraler und zentraler Ebene.

Auf der Webseite der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten finden Sie neben den Ansprechpersonen auch eine Übersicht der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und Einrichtungen.

Diskriminierung

Unter Diskriminierung verstehen wir die Benachteiligung und Herabsetzung einer Person aufgrund

  • Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck
  • sexueller Orientierung oder Identität
  • rassistischer Zuschreibungen (etwa bezogen auf Herkunft, Aussehen, Verhalten oder Sprache)
  • Aussehen
  • Religion
  • Behinderungen oder Krankheiten
  • Alter
  • soziale Herkunft oder Zugehörigkeit
  • familiärer Verpflichtungen

Die Zentrale Antidiskriminierungsstelle der Ruhr-Universität berät ausführlich auf ihrer Webseite zu allen Kategorien der Diskriminierung.

Ihre Anlaufstellen

An der Ruhr-Universität können Sie sich an die zentrale Antidiskriminierungsstelle oder an Diversitätsbeauftragte an den Fakultäten wenden.

Da jeder Fall sehr individuell ist, gibt es verschiedene Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können.

Auf der Seite der Zentralen Antidiskriminierungsstelle finden Sie die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsstellen für Studierende im Kontext von Diskriminierung

Sexualisierte Belästigung, Stalking, Mobbing und Gewalt

Keine Form von Gewalt und Belästigung sollte geduldet werden. Holen Sie unbedingt Hilfe und informieren Sie die zuständigen Stellen. Erstatten Sie polizeiliche Anzeige, wenn Sie sich bedroht fühlen.

Ihre Anlaufstellen und weitere Angebote

An der Ruhr-Universität gibt es Gleichstellungsbeauftragte auf dezentraler und zentraler Ebene, sie können sich außerdem an die zentrale Antidiskriminierungsstelle oder die Diversitätsbeauftragten an den Fakultäten wenden.

Präventiv

  • Begleitschutz
    Wer sich an der Ruhr-Universität auf dem Weg ins Parkhaus, zum Fahrrad oder zur Haltestelle unsicher oder unwohl fühlt, kann sich auf dem Campus täglich rund um die Uhr vom Wachdienst begleiten lassen. → Webseite Begleitschutz
  • Bedrohungsempfinden
    Wenn Sie eine Bedrohung empfinden, die jedoch nicht akut ist, oder Handlungshinweise zum Umgang damit brauchen, schreiben Sie an
    bedrohungsmanagement@ruhr-uni-bochum.de
  • Awareness
    Unser Campus als Kampagne gegen Sexismus an der RUB vermittelt Beratungsstellen, berät zu Awareness-Themen (etwa sensible Veranstaltungsorganisation) und stellt entsprechende Materialien zur Verfügung.
    → Webseite Unser Campus

Akut

  • Notruf
    Zögern Sie im Sie im akuten Notfall nicht, die Notrufnummer der RUB 0234 32 23333 anzurufen und Hilfe anzufordern. Speichern Sie diese in Ihrem Mobilgerät ab.
    → Mehr zu Notfällen an der RUB
  • Polizeiliche Anzeige
    Insbesondere in Fällen sexualisierter Gewalt oder Stalking, bei denen Sie sich bedroht fühlen, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie Nötigung oder Vergewaltigung, sind Delikte, bei denen die Polizei verpflichtet ist, der Anzeige nachzugehen. Auch in rassistisch oder anders motivierten Fällen von Beleidigung, Bedrohung oder gar Gewalt sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei in Erwägung ziehen.
  • Digitale Gewalt
    Auch Wissenschaftler*innen können digitale Gewalt erfahren. Eine Handreichung zur Ersten Hilfe stellt hier Maßnahmen vor. → Webseite der Social-Media-Redaktion der RUB
  • Psychosoziale Betreuung
    Meist hat Sexualisierte Diskriminierung & Gewalt psychische Belastungen zur Folge. Studierende können sich in diesen Fällen an die Psychologische Studienberatung der RUB wenden.

Inklusion, psychische Belastungen und Gesundheitsthemen

Themen können unter anderem sein

  • Probleme aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Psychische Problematiken
  • Nachteilsausgleiche
  • Bauliche Barrieren
Ihre Anlaufstellen

Bei Problemen und Anliegen aufgrund von Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen können sich Studierende an das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) des AKAFÖ wenden.

Für Ihre Belange tritt die Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende ein und nimmt Beschwerden entgegen.

Eine weitere Anlaufstelle ist das Autonome Referat für Menschen mit Behinderungen und sämtlichen Beeinträchtigungen des AStA.

Bei psychischen Belastungen bietet die Psychologische Studienberatung Unterstützung durch Gruppen und Workshops an.

Die Arbeitsmedizin (Betriebsärztin) berät Beschäftigte, Vorgesetzte und Studierende der Ruhr-Universität Bochum zu allen Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz beziehungsweise im Studium.

Der Inklusionsbeauftragte Bau ist Ansprechpartner für bauliche Barrieren.

Vereinbarkeit von Studium und Familie / Pflegeaufgaben

Themen können unter anderem sein

  • Pflichtveranstaltungen ohne Alternativtermin nach 16 Uhr
  • Gremiensitzungen nach 16 Uhr
  • Mangelnde Akzeptanz von Pflege- und Familienaufgaben
  • Informationsaustausch
Ihre Anlaufstellen

Die gemeinsame Beratungsstelle Studieren mit Kind der Zentralen Studierendenberatung und der Psychologischen Studienberatung berät zu allen Fragen der Vereinbarkeit.

Für die Vereinbarkeit von Studium / Arbeit und Familie engagiert sich außerdem das Elternnetzwerk RUB.

Alle Informationen und Regelungen zum Thema Mutterschutzrecht für Studierende finden Sie auf der Webseite Mutterschutzrecht für Studierende.

Konflikte am Studienplatz

Themen können unter anderem sein

  • unangemessene Äußerungen
  • unfaire Benotung
  • Konflikte mit anderen Studierenden
  • Unzufriedenheit mit der Lehre
Ihre Anlaufstellen

Je nach Anliegen können Sie sich von Seiten Ihrer Fakultät an die Studienfachberatung wenden.

Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fakultät.

Von Seiten der Studentischen Interessensvertretung ist Ihr Fachschaftsrat Ihre Anlaufstelle.

Ein weiteres Gremium für den Bereich der Lehre ist die Kommission für Lehre, in der alle Statusgruppen der Ruhr-Universität vertreten sind und die sich als Beratungs- und Serviceeinrichtung versteht.

Wissenschaftliches Fehlverhalten

An der Ruhr-Universität sichern eine Leitlinie und Compliance-Richtlinien eine gute wissenschaftliche Praxis. Die Leitlinie regelt auch das Verfahren bei vermutetem und tatsächlichem wissenschaftlichen Fehlverhalten.

Sie finden diese auf der Seite Gute wissenschaftliche Praxis.

Ihre Anlaufstellen

Als Ansprechpartner*innen bei tatsächlichem oder vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten hat das Rektorat der Ruhr-Universität vier Personen als Ombudsgremium ernannt.

Auch hier finden Sie die Kontaktdaten auf der Seite Gute wissenschaftliche Praxis.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Dokuments.
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