Dezernat 5 – Bau und Gebäudemanagement
Wahlen
Briefwahl

Informationen zur Beantragung der Wahlkampfstände für das Studierendenparlament

Als Wahlliste des Studierendenparlaments der Ruhr-Universität Bochum haben Sie die Möglichkeit, Wahlkampfstände für die Wahlwoche vom 25. bis 29. November am Campus zu beantragen.

Für die Beantragung der Wahlkampfstände verwenden Sie bitte folgenden Sammelantrag:

Senden Sie den ausgefüllten Antrag bis spätestens 11. November 2024 an eventgenehmigung@rub.de.

Standorte

Folgende Standorte stehen für die Aufstellung von Wahlkampfständen zur Verfügung:

Sofern andere Standflächen genehmigt werden sollen, reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 4. November 2024 ein.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die Standflächen ausgewogen unter den Wahllisten verteilt, beispielsweise durch die Nutzung von Rotationssystemen oder Ausweichflächen.

Den Bescheid über die Genehmigung erhält die beantragende Person spätestens in der Woche vor der Wahl.

Regelungen

Bitte beachten Sie die während der Wahlkampfwoche geltenden Regelungen.

Regelungen für die Wahlkampfwoche

  • Die generellen Eventregelungen sind einzuhalten, soweit hier nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vorgeschrieben sind.
  • Erforderliche Mindestabstände zu den Wahlurnen sind einzuhalten. Die Wahlorgane können nach Maßgabe der Wahlordnung Maßnahmen ergreifen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen zu sichern.
  • Die genehmigte Standfläche ist einzuhalten.
  • Die benutzten Flächen sind so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Die Außenanlagen sind ebenfalls auf Verunreinigungen (Flaschen etc.) zu überprüfen; diese sind zu entfernen. Kosten für eine eventuelle Sonderreinigung sowie die Beseitigung von entstandenen Schäden werden dem eingetragenen Verantwortlichen gemeldet, der dafür Sorge zu tragen hat, die Kosten zu begleichen. Eine Sonderreinigung ist erforderlich, wenn die Räumlichkeiten nicht mehr im Rahmen der vertraglichen Leistungen der beauftragten Firma zu reinigen sind.
  • Türen und Treppen sind weiträumig freizuhalten.
  • Feuerlöscher, Mülleimer, Erste-Hilfe-Kästen und ähnliches sind freizuhalten.
  • Stühle, Tische usw. müssen nach dem Event wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückgebracht werden.
  • Fluchtwege und Notausgänge sind freizuhalten.
  • Die Freihaltung der Rettungswege, in der lichten Breite von 1,50 Meter, ist sicherzustellen und zu überwachen.
  • Im gesamten Innenbereich gilt Rauchverbot.
  • Tische etc. beziehungsweise Dekorationen müssen das Prädikat „schwer entflammbar B1“ haben.
  • Elektrische Geräte jeglicher Art, die verwendet werden, müssen gemäß DGUV Vorschrift 3 geprüft sein. Sie sind während des Betriebs ausreichend zu beaufsichtigen. Weitere erforderliche Genehmigungen/Prüfungen sind eigenständig einzuholen.
  • Elektrische Geräte zum Garen oder offene Flammen sind verboten. Bei elektrischen Geräten wie zum Beispiel Waffeleisen muss darauf geachtet werden, dass keine Rauchentwicklung entsteht und keine Rauchmelder ausgelöst werden.
  • Das Anbringen von Folien, Plakaten etc. an Leuchtkörpern, Wänden und Decken ist nicht gestattet.
  • Die Brandschutzordnung der RUB ist zu beachten.
  • Im Gebäude GD darf kein Strom genutzt werden.
  • Das Plakatieren ist nur an den ausgewiesenen Plakatflächen der RUB gestattet. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Seite Aushang- und Plakatierflächen.
  • Plakatträger an Laternen auf dem Campus dürfen 14 Tage vor und während der Wahlwoche aufgehängt werden. Pro Laterne darf jede Liste nur einen Plakatträger anbringen. Nach der Wahlwoche haben die Listen 7 Tage Zeit, diese wieder zu entfernen. Plakatträger, die nach Ablauf der Frist von 7 Tagen nicht entfernt worden sind, werden vom Infrastrukturellen Gebäudemanagement abgehängt und entsorgt. Gegebenenfalls wird dies den Listen in Rechnung gestellt.
  • Ausgegebene Flyer, die achtlos weggeworfen werden, müssen von der jeweiligen Liste ordentlich entsorgt werden. Sollte dem nicht nachgekommen werden, stellt das Infrastrukturelle Gebäudemanagement der jeweiligen Liste die Reinigung in Rechnung.
  • Flyer dürfen nur an öffentlichen Sitzgruppen in den Gebäuden verteilt werden und müssen täglich nach Beendigung der Wahlkämpfe wieder entfernt werden. Sollten Flyer an anderen Orten ausgelegt werden, werden diese entfernt und entsorgt.

Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf der Wahlseite des Studierendenparlaments.

Kontakt

Sie haben Fragen zur Beantragung oder zu den Auflagen? Schreiben Sie uns gern eine E-Mail:

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Dokuments.
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