- Ihre Anfrage muss spätestens 14 Tage vor dem geplanten Event bei uns eingegangen sein.
- Für die Planung und Organisation von jeglichen anderen Veranstaltungsformaten, an denen Externe beteiligt sind, wenden Sie sich bitte an UNIversaal.
Als Mitglied der Ruhr-Universität Bochum haben Sie die Möglichkeit, Grillplätze und Standflächen im Innen- und Außenbereich zu nutzen sowie uniinterne Feiern oder Events auszurichten.
Dies erfordert jedoch eine Genehmigung durch das Infrastrukturelle Gebäudemanagement.
Sollten Sie eine Eventgenehmigung benötigen oder eine der oben genannten Flächen anmieten wollen, können Sie Ihre Anfrage über ein Online-Buchungstool direkt an das Infrastrukturelle Gebäudemanagement stellen.
Sie erhalten dann eine Rückmeldung, ob Ihr Event wie von Ihnen geplant stattfinden kann. Dabei werden auch sicherheitsrelevante Aspekte und aktuelle Corona-Regelungen berücksichtigt.
Events im Außenbereich
Events im Außenbereich können bis 22:00 Uhr genehmigt werden.
Siehe dazu LImschG § 9 (Fn 22) Schutz der Nachtruhe (https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4620070525144252966)
Events in öffentlichen Bereichen im Innenbereich
Events im Innebereich können Werktags bis 18:30 Uhr genehmigt werden. Ab 18:30 Uhr beginnt der Schließgang der RUB.
Events im Innenbereich an den Wochenenden können nicht genehmigt werden. Die RUB ist an den Wochenenden geschlossen. Eine Ausnahme kann über die Dekanate erfolgen.
Events in fakultätseigenen Räumen
Events in fakultätseigenen Räumen können bis 22:00 Uhr ausgerichtet werden. Dies Bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Die unten stehenden Regelungen zur Ausrichtung eines Events sind zu beachten.
Siehe dazu LImschG § 9 (Fn 22) Schutz der Nachtruhe (https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4620070525144252966)
Offizielle Anlässe, Jubiläumsfeiern, Akademische Feiern, Informationsvereanstaltungen
Offizielle Anlässe, Jubiläumsfeiern, Akademische Feiern, Informationsvereanstaltungen im Innenbereich können bis 22:00 Uhr genehmigt werden.
Siehe dazu LImschG § 9 (Fn 22) Schutz der Nachtruhe (https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4620070525144252966)
Zusätzlicher Strombedarf
Zustäzlicher Strombedarf kann Werktags in der Zeit von 07:00 - 15:30 Uhr gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Grillplätze. Der zusätzliche Strombedarf an Grillplätzen ist täglich bis 22:00 Uhr möglich.
Stände mit elektrischen Kochutensilien (z.B. Waffelstände, Glühweinstände etc.)
Stände mit privaten, elektrischen Kochutensilien können nur im Außenbereich genehmigt werden.
Catering im Innenbereich
Catering mit kalten Speisen im Innenbereich können genehmigt werden.
Catering mit warmen Speisen im Innenbereich können nur genehmigt werden, wenn diese von einem professionellen Caterer gestellt werden.
Alkohol
Alkoholkonsum ist an der RUB untersagt, da die Sicherheit und Ordnung dadurch gestört werden könnte.
Ausnahmen: Offizielle Anlässe (Beispielsweise Sektempfang nach Jubiläums- oder akademischen Feiern). Der Alkoholkonsum muss vorab über das Eventformular beantragt werden.
Bitte beachten Sie dazu die Bewirtungsrichtlinien der RUB
E-Mail: eventgenehmigung@rub.de