Regelungen zur Flächennutzung
Events im Außenbereich
Events im Innenbereich: Öffentliche Bereiche und Hörsäle
- Events in öffentlich begehbaren Bereichen, wie z.B. Flure, Foyers, Work Cafés usw. können Werktags bis 18:30 Uhr genehmigt werden.
- Events in Hörsälen können bis 22:00 Uhr genehmigt werden.
- Events im Innenbereich an den Wochenenden können nicht genehmigt werden. Die RUB ist an den Wochenenden geschlossen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Serviceportal. Eine Ausnahme kann über die Dekanate erfolgen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr zuständiges Dekanat.
Events im Innenbereich: Fakultätseigene Räume
- Events in fakultätseigenen Räumen können bis 22:00 Uhr ausgerichtet werden. Dies Bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Die unten stehenden Regelungen zur Ausrichtung eines Events sind zu beachten.
- Siehe dazu LImschG § 9 (Fn 22) Schutz der Nachtruhe (https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4620070525144252966)
- Bei Detailfragen zu fakultätseigenen Räumen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Dekanat.
Jubiläumsfeiern, Akademische Feiern, Informationsveranstaltungen
Regelungen zur Ausrichtung eines Events
Zusätzlicher Strombedarf
Stände mit elektrischen Kochutensilien (z.B. Waffelstände, Glühweinstände etc.)
Catering im Innenbereich
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Catering mit kalten Speisen im Innenbereich können genehmigt werden.
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Catering mit warmen Speisen im Innenbereich können nur genehmigt werden, wenn diese von einem professionellen Caterer gestellt werden.
Alkohol
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Alkoholkonsum ist an der RUB untersagt, da die Sicherheit und Ordnung dadurch gestört werden könnte.
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Ausnahmen: Beispielsweise Sektempfang nach Jubiläums- oder akademischen Feiern. Der Alkoholkonsum muss vorab über das Eventformular beantragt werden.
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Bitte beachten Sie dazu die Bewirtungsrichtlinien der RUB