Schwerwiegende Konflikte oder gar Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigungen können sich zu enormen Stressfaktoren entwickeln und gesundheitliche Störungen hervorrufen.
Im Konfliktfall bietet die Ruhr-Universität eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten, um einen Weg aus der Krise zu finden.
Fair am Arbeits- und Studienplatz
Ein Arbeitskreis zum „Fairen Verhalten am Arbeits- und Studienplatz“ setzt an der RUB die Richtlinie „Fairer Umgang am Arbeits- und Studienplatz“ um.
Diese Richtlinie legt Grundsätze, Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie Maßnahmen und Sanktionen fest, die Studierende und Beschäftigte vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing schützen sollen. Sie beschreibt unter anderem die Pflichten des Arbeitskreises: Dieser soll für die Themen Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierte Gewalt und Mobbing sensibilisieren, zur Enttabuisierung beitragen und konkrete Maßnahmen entwickeln.
Beschwerdestelle
Die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffene Stelle ist ein übergreifendes Gremium, das sich Beschwerden zu Benachteiligung und Diskriminierung aus Gründen einer rassistischen Zuschreibung, Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt oder sexueller Gewalt oder Benachteiligung annimmt.
Beschwerdestelle für Beschäftigte