Der Ausschuss für Beschwerden gegen Studierende besteht aus den folgenden Mitgliedern, die vom Senat gewählt werden:
- als Vorsitz die Person, die das Amt des Prorektorats für Diversität, Inklusion und Talententwicklung innehat
- zwei Hochschullehrer*innen der Ruhr-Universität
- einer Person aus dem Kreis der akademischen Mitarbeiter*innen
- eine Person aus dem Kreis der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung
- zwei Studierenden der Ruhr-Universität
Für alle Mitglieder werden Stellvertreter bestimmt.
Administrativ wird der Ausschuss vom Justitiariat begleitet. Beratend nehmen ein*e Mitarbeiter*in des Dezernats Studierendenservice und International Office und optional die zentrale Antidiskriminierungsbeauftragte sowie die zentrale Gleichstellungsbeauftragte an den Sitzungen des Ausschusses teil.