- Gedächtnisprotokoll (PDF)
- Beratungsprotokoll (PDF)
Wer Diskriminierung von sich oder anderen erfährt, sollte diese nicht schweigend hinnehmen. Handeln Sie, holen Sie Hilfe und informieren Sie die zuständigen Stellen. Für Führungskräfte und Lehrende gehört es zum Verantwortungsbereich, entsprechend zu reagieren.
Es ist nicht immer leicht, diskriminierendes Verhalten zu benennen und zu erkennen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite Was ist Diskriminierung? Sollten Sie sich unsicher sein oder Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Antidiskriminierungsstelle der RUB oder weitere interne Beratungsstellen wenden.
Insbesondere in Fällen sexualisierter Gewalt oder Stalking, bei denen Sie sich bedroht fühlen, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie Nötigung oder Vergewaltigung, sind Delikte, bei denen die Polizei verpflichtet ist, der Anzeige nachzugehen.
Auch in rassistisch oder anders motivierten Fällen von Beleidigung, Bedrohung oder gar Gewalt sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei in Erwägung ziehen.
Sollten Sie sich nicht gleich zu einer Anzeige entschließen können, wenden Sie sich in jedem Fall möglichst umgehend an eine RUB-interne oder auch externe Beratungsstelle.
Verweisen Sie bei Bedarf an geeignete RUB-interne Beratungsstellen.
Um die Mitglieder der RUB wirksam vor jeder Form von Diskriminierung zu schützen und gegen belästigende Personen vorgehen zu können, ist es wichtig, dass die zuständigen Stellen von solchen Vorkommnissen erfahren, auch um Maßnahmen daraus ableiten zu können.