Gegen Diskriminierung an der RUB
Antidiskriminierung an der RUB - Handlungsempfehlungen
Grafik: Diverse Hände mit Gesten und Schildern Stop, Anti-Diskrimination, Solidarity und Regenbogenflagge.

Was tun bei Diskriminierung?

Wer Diskriminierung von sich oder anderen erfährt, sollte diese nicht schweigend hinnehmen. Handeln Sie, holen Sie Hilfe und informieren Sie die zuständigen Stellen. Für Führungskräfte und Lehrende gehört es zum Verantwortungsbereich, entsprechend zu reagieren.

Es ist nicht immer leicht, diskriminierendes Verhalten zu benennen und zu erkennen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite Was ist Diskriminierung? Sollten Sie sich unsicher sein oder Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Antidiskriminierungsstelle der RUB oder weitere interne Beratungsstellen wenden.

Als Betroffene*r

Erstatten Sie polizeiliche Anzeige

Insbesondere in Fällen sexualisierter Gewalt oder Stalking, bei denen Sie sich bedroht fühlen, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie Nötigung oder Vergewaltigung, sind Delikte, bei denen die Polizei verpflichtet ist, der Anzeige nachzugehen.

Auch in rassistisch oder anders motivierten Fällen von Beleidigung, Bedrohung oder gar Gewalt sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei in Erwägung ziehen.

Sollten Sie sich nicht gleich zu einer Anzeige entschließen können, wenden Sie sich in jedem Fall möglichst umgehend an eine RUB-interne oder auch externe Beratungsstelle.

Als Vorgesetze*r / Lehrende*r

  • Seien Sie ein Vorbild. Behandeln Sie alle Ihre Mitarbeitenden und Studierenden gleichermaßen fair und begünstigen Sie niemanden, aus keinem Grund.
  • Fördern Sie ein freundliches, zugewandtes Miteinander unter Ihren Mitarbeitenden und Studierenden. Sorgen Sie für einen offenen und respektvollen Umgang in Ihren Lehrveranstaltungen.
  • Nutzen Sie für sich und Ihren Bereich vorhandene Weiterbildungsangebote.
  • Informieren Sie über die Antidiskriminierungsrichtlinie an der RUB (ab Dez 2022)
  • Machen Sie deutlich, dass Sie diskriminierendes Verhalten nicht tolerieren.
  • Gehen Sie jeder Beschwerde nach, versuchen Sie, Betroffenen zu helfen und vor allem die Benachteiligungen zu unterbinden.
  • Führen Sie niemanden vor.
  • Suchen Sie im Verdachtsfall das persönliche, vertrauliche Gespräch mit den Betroffenen.
  • Überlegen Sie gemeinsam, welche Schritte eingeleitet werden können.
  • Unternehmen Sie in keinem Fall etwas gegen den Willen der betroffenen Person.

Verweisen Sie bei Bedarf an geeignete RUB-interne Beratungsstellen.

Als Kolleg*in und Kommiliton*in

Ganz wichtig: Vorfälle melden

Um die Mitglieder der RUB wirksam vor jeder Form von Diskriminierung zu schützen und gegen belästigende Personen vorgehen zu können, ist es wichtig, dass die zuständigen Stellen von solchen Vorkommnissen erfahren, auch um Maßnahmen daraus ableiten zu können.

Antidiskriminierungsstelle der RUB
Übersicht
Nach oben