Unter Diskriminierung wird die Benachteiligung und Herabsetzung einer Person aufgrund von Zuschreibungen oder (vermeintlichen) Gruppenzugehörigkeiten verstanden. Dabei hat Diskriminierung viele Gesichter.
Wann genau liegt eine Diskriminierung vor? Entscheidend für die klare Beantwortung dieser Frage ist das Ergebnis, nicht etwa die Absicht oder Motivation hinter einer Handlung oder Regelung – etwa Gedankenlosigkeit oder allgemeine Verwaltungspraxis.
Benachteiligungen können direkt in der Interaktion mit Anderen oder mittelbar durch scheinbar neutrale Verfahren, Vorschriften, Regelungen oder Kriterien geschehen. Eine Benachteiligung ist also dann vorhanden, wenn Gleiches ungleich behandelt wird oder Personen mit ungleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden.
Diskriminierungen betreffen Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals, häufig aufgrund
Im Hochschulkontext sind der Familienstand/familiäre Verpflichtungen ebenfalls eine wirksame Diskriminierungskategorie.
Unter dem Begriff Mehrfachdiskriminierung versteht man die Diskriminierung einer Person anhand unterschiedlicher Merkmale in unterschiedlichen Situationen.
Bei mehrdimensionaler bzw. intersektionaler Diskriminierung wirken die Merkmale spezifisch und gleichzeitig, das heißt sie können nicht voneinander getrennt betrachtet werden.
Diese Übersicht der einzelnen Diskriminierungsmerkmale zeigt auch Beispiele aus dem Hochschulkontext unterschiedlicher deutscher Hochschulen und gibt hilfreiche Tipps und Infos für Ihre Arbeit und Studium an der RUB.