- Unerwünschtheit,
- Erniedrigung und Abwertung,
- Einseitigkeit,
- Grenzüberschreitung, Grenzverletzungen,
- das Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen,
- das Androhen beruflicher Nachteile bei Verweigerung
Sexualisierte Diskriminierung umfasst jede sexualisierte Form von (persönlich empfundener) Grenzverletzung als Ausdrucksform von Macht und Überlegenheit. Sie schreibt Personen die Rolle von unterlegenen Objekten zu, Betroffene werden auf ihre körperlichen Merkmale reduziert oder als sexuell verfügbar adressiert.
Zur sexualisierten Diskriminierung zählen auch strafrechtlich relevante Grenzverletzungen wie Stalking, Exhibitionismus, sexualisierte Übergriffe und gewalttätige Handlungen bis hin zu Vergewaltigung, die als sexualisierte motivierte Gewalt zu werten sind.
Eine Form sexualisierter Diskriminierung ist die sexualisierte Belästigung. Hierbei sind unerwünschte Verhaltensweisen gemeint, die sexualisiert und geschlechtsbezogen sind. Sie verletzten die Würde der belästigten Person, indem sie durch sexuelle Anspielungen und unangemessene körperliche Berührungen eingeschüchtert, beleidigt, erniedrigt und/oder beschämt wird.