Antidiskriminierungsarbeit in Bezug auf Geschlecht ist seit vielen Jahren durch die Landesgleichstellungsgesetze an Hochschulen verankert. Das Landesgleichstellungsgesetz in NRW strebt die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen an. Für die Gleichstellungsarbeit an der RUB ist das zentrale Gleichstellungsbüro zuständig.
Webseite Zentrales Gleichstellungsbüro
Das Diskriminierungsverbot umfasst aber nicht nur Männer und Frauen, sondern alle Geschlechter.
Seit 2018 ist es in Deutschland möglich das Geschlecht unter dem Eintrag „divers“ zu registrieren. Damit sind nicht-binäre Personen, die in einer binär gefassten Gesellschaft marginalisiert werden, aktiv in Gleichstellungsmaßnahmen einzubeziehen.
Inter*, trans* und nicht-binäre Personen erleben an Hochschulen spezifische Benachteiligungen.