Gegen Diskriminierung an der RUB

Diskriminierungskategorien – Geschlecht

Das Diskriminierungsmerkmal Geschlecht richtet den Blick auf Benachteiligungen von Personen bezüglich ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Diese Form der Diskriminierung wird auch Sexismus genannt.

Sexismus ist nicht nur das Fehlverhalten einzelner Personen oder Personengruppen, sondern ein strukturelles Problem, das in der historisch gewachsenen patriarchalen Geschlechterordnung angelegt ist.

Beispiele

  • Aussagen in Lehrveranstaltungen wie:
    „Frauen sind aufgrund ihrer größeren Empathie besser für soziale Berufe geeignet.“
    „Eine so schöne Frau wie Sie braucht sich mit so schwierigen Dingen nicht zu beschäftigen.“
  • Während des Praktikums in einer Kindertagesstätte soll der Praktikant mit den Jungen Fußball spielen. Das Wechseln der Windeln wird ihm untersagt.
  • Der absinkende Frauenanteil in der Wissenschaft - je höher die Qualifikationsebene und Karrierestufe - weist auf eine kontinuierliche strukturelle Ungleichheit von Männern und Frauen hin.

Antidiskriminierungsarbeit in Bezug auf Geschlecht ist seit vielen Jahren durch die Landesgleichstellungsgesetze an Hochschulen verankert. Das Landesgleichstellungsgesetz in NRW strebt die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen an. Für die Gleichstellungsarbeit an der RUB ist das zentrale Gleichstellungsbüro zuständig.

Webseite Zentrales Gleichstellungsbüro

Das Diskriminierungsverbot umfasst aber nicht nur Männer und Frauen, sondern alle Geschlechter.

Seit 2018 ist es in Deutschland möglich das Geschlecht unter dem Eintrag „divers“ zu registrieren. Damit sind nicht-binäre Personen, die in einer binär gefassten Gesellschaft marginalisiert werden, aktiv in Gleichstellungsmaßnahmen einzubeziehen.

Inter*, trans* und nicht-binäre Personen erleben an Hochschulen spezifische Benachteiligungen.

Beispiele

Toiletten und Umkleiden werden in der Regel zweigeschlechtlich ausgeschildert.

Personen, die nicht den Normen weiblichen oder männlichen Aussehens entsprechen, werden oftmals der vermeintlich falschen Toilette oder Umkleide verwiesen.

Einzelkabinen oder die Einführung von Toiletten und Umkleiden für alle Geschlechter (ausgestattet mit Wickeltischen und Abfalleimern) können den Alltag vieler Menschen erleichtern.

Maßnahmen an der RUB

Gemeinsam mit dem Hochschulsport und dem Dekanat der Sportwissenschaften wird aktuell überprüft, wo Einzelkabinen als all-gender WCs ausgewiesen werden können. Für die Sporthallen in der Markstraße und die Campussporthalle werden die Änderungen aktuell umgesetzt.

Vorgezogene Vornamens- und Geschlechtsänderung

Studierende:

Um Outings und verletzende Situationen zu vermeiden, gibt es an der RUB die Möglichkeit zur vorgezogenen Namensänderung für Studierende. → Weitere Informationen

Beschäftigte:

Auch Beschäftigte können die vorgezogene Verwendung des gewählten Vornamens und/oder Geschlechtseintrags beantragen; auch unabhängig eines gerichtlichen Beschlusses. Die voramtliche Änderung kann im Dezernat für Personal und Recht beantragt werden, wird in alle Systeme eingetragen und an das LBV weitergeleitet. Voraussetzung ist die Vorlage eines dgti-Ergänzungsausweises.

Mehr Informationen dazu hier oder bei Dezernat3@uv.ruhr-uni-bochum.de

Tipps und Hinweise

  • Das Geschlecht kann einer Person nicht angesehen werden. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie einen Menschen ansprechen sollen, fragen Sie in einem günstigen Moment nach dem verwendeten Namen und Pronomen und stellen Sie sich selbst entsprechend vor. Gehen Sie vertraulich damit um, wenn Ihnen ein alter Name oder ein altes Pronomen einer Person bekannt sind.
  • Damit Studierende in Lehrveranstaltungen nicht misgendert werden, empfehlen sich Listen, auf denen nur Nachnamen und/oder Matrikelnummer geführt werden. Alternativ eignen sich Listen, die den Teilnehmenden die Möglichkeit bieten, selbstständig Angaben zu Name/ Pronomen einzutragen.

Was bedeutet eigentlich ....

  • cis / cisgeschlechtlich: Bezeichnung von Menschen, deren Geschlechtsidentität mit dem Geschlecht übereinstimmt, welches ihnen bei Geburt zugewiesen wurde.
  • inter* / intergeschlechtlich: Bezeichnung von Personen, die mit Geschlechtsmerkmalen geboren werden, die medizinisch weder als eindeutig „männlich“ oder „weiblich“ gelten. Die Geschlechtsidentität intergeschlechtlicher Menschen kann, muss aber nicht, inter* sein. Intergeschlechtliche Menschen können auch eine weibliche, männliche oder andere Geschlechtsidentität haben.
  • nicht-binär / nonbinary : Bezeichnung, von Personen, die sich jenseits der binären Geschlechterordnung verorten. Nicht-binäre Personen sind also weder (nur) weiblich, noch (nur) männlich, sie können z. B. beides, oder dazwischen sein, oder ein anders Geschlecht haben.
  • trans* / transgender: Gemeint sind alle, deren Geschlecht nicht oder nur teilweise dem Geschlecht entspricht, welches ihnen bei ihrer Geburt zugeordnet wurde.
  • Queer: Queere Menschen lehnen die zweigeschlechtliche heterosexuelle Norm ab.
  • LGBTIQ+: Eine Kombination von Buchstaben (die es auch in anderen Varianten gibt) zur Abbildung von Identitäten im queeren Spektrum. Da das nicht möglich ist, steht am Ende das ‚+‘. Die Buchstaben hier stehen für: lesbische, gay, bi-, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen.
Was ist Diskriminierung?
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